...Ich möchte nur zu bedenken geben, wenn der Tunesier einchecken will, ob er die Genehmigung bekommt eine Maschine nach F/I etc. zu betreten, wenn die Ausreisegenehmigung NUR auf D ausgestellt ist?...

Das ist ein ganz anderes Paar Schuhe, wenn jemand ein Visum nur für ein BESTIMMTES Land hat - dann muß nämlich die Fluggesellschaft, die ihn nach Europa bringt, schon beim Einchecken die Beförderung verweigern, wenn sie ihn nicht auf eigene Kosten wieder zurückfliegen will (das fordert z.B. das Gesetz in DE).

..Die VE ist nur eine Abwehrmaßnahme des Staates um nicht auf evtl. Abschiebekosten sitzen zu bleiben!...

Nein, die VE soll verhindern, daß sozialstaatliche Zahlungen geleistet werden müssen. "Abschiebung" spielt bei der großen Anzahl von Touristen in Deutschland nur eine sehr geringe Rolle.

...In den Ministerien sitzen bestimmt sehr viele beamtete Juristen, die das Gesetz vorbereitet haben und evtl. Ausreisser mit ins Kalkül gezogen hatten...

So sollte man meinen - tatsächlich habe ich aus meinen Briefaustauschen und Gesprächen aber den Eindruck gewonnen, daß dort viele Tagträumer und Polit-Knechte sitzen, so daß Gesetzesvorlagen heutzutage nicht mehr die Qualität von vor 30 oder mehr Jahren haben.