Antwort auf:
Wenn der in Frankreich abtaucht was kann ich dafür? Ich habe guten Glaubens eingeladen, niemand ist erschienen, also ist dann meine Verpflichtungserklärung doch hinfällig,


Wie das wirklich juristisch abgehandelt wird, im länderübergreifenden Behördenaustausch - möchte ich nicht drauf ankommen lassen! Ich denke, so einfach ist die Sache nicht!
Ich möchte nur zu bedenken geben, wenn der Tunesier einchecken will, ob er die Genehmigung bekommt eine Maschine nach F/I etc. zu betreten, wenn die Ausreisegenehmigung NUR auf D ausgestellt ist?! Die VE ist nur eine Abwehrmaßnahme des Staates um nicht auf evtl. Abschiebekosten sitzen zu bleiben! - In den Ministerien sitzen bestimmt sehr viele beamtete Juristen, die das Gesetz vorbereitet haben und evtl. Ausreisser mit ins Kalkül gezogen hatten.
In diesem Fall ist < Versuch macht klug > nicht ratsam und auch keine optimale Lösung! Meine Geldbörse bleibt auf jeden Fall geschlossen für solche Angelegenheiten.....

chamaeleon