Original geschrieben von: Frogger
Ja, natürlich - eine "Genehmigung" ist schließlich kein "Vertrag" (ebenso wie ein Testament), sondern eine Willensserklärung (hier: Vertrauenserklärung/Passepartout). Da kann man jederzeit, wenn sich die Meinung/Situation ändert, die Genehmigung widerrufen oder eine neue ausstellen.


Das ist ja das, was mich so nervt
(obwohl jetzt noch ohne Kind):
einerseits kann er die Genehmigung widerrufen,
andererseits muss frau vom Kindsvater- trotz der Möglichkeit des Widerrufs-
jedes einzelne Mal eine neue aktuelle EinzelGenehmigung erhalten.
Dazu wäre es ja nicht so kompliziert, wenn der Mann diese einfach selbst ausstellen und am Amt beglaubigen lassen könnte!
Wenn er sie schon widerrufen kann, dann müßte es doch auch möglich sein, wenigstens eine jährlich gültige Genehmigung zu erstellen!
Wirklich sehr ärgerlich!
Ansonsten gibt es also keine Lösung?
LG, anchadia