...Du haftest KOMPLETT für diese Person, ohne wenn und aber, auch wenn Deutschland gar nicht besucht wird. (Absicherung nur durch eine Krankenversicherung möglich). Gibts Probleme z.B. in Frankreich, werden die sich wegen Kostenübernahme auch an Dich wenden!...
Das ist, streng betrachtet, nicht richtig, denn die Verpflichtungserklärung entfaltet erst dann ihre Wirkung (und auch NUR gegenüber dem deutschen Staat), wenn die Grenze nach Deutschland überquert wird, also eine "Einreise" stattgefunden hat. Falls derjenige aber direkt nach Frankreich reist, ohne Deutschland betreten zu haben, hat keine "Einreise" stattgefunden und insofern ist die Verpflichtungserklärung auch (noch) nicht gültig. Auch bei einer Abschiebung kann derjenige, der sich verpflichtet hat, nicht in Anspruch genommen werden, da keine Abschiebung über Deutschland erfolgen kann (sondern nur über das Land, im dem der Betreffende ZUERST die EU betreten hat).
So "unfair" sich das auch anhört - wenn der Eingeladene niemals nach Deutschland kommt (oder erst nach dem Ablauf der Verpflichtungserklärung [=Zeitdauer des ausgestellten Visums]), kann der Einlader nicht in Anspruch genommen werden.
Er macht sich übrigens auch nicht strafbar (z.B. wegen der Beihilfe zum illegalen Betreten Deutschlands), denn wenn der Eingeladene nicht nach Deutshcland kommt, entfällt dies und wenn er NACH dem Ablauf des Visums Deutschland betritt, dann kann das nicht mehr dem Einlader zugerechnet werden.
So gesehen ist also, bei allem Unbehagen, die Einladung sozusagen in ein "Drittland" für den Einlader rechtlich unbedenklich (zudem sich der auch noch arglos geben kann). Kritisch wird es nur dann, wenn der Eingeladene während der Visumsgültigkeit nach Deutschland kommt und dort irgendwelche Handlungen vornimmt, für die der Eingeladene herangezogen werden kann.
Bei einem FZF-Visum zur EINMALIGEN Einreise verliert die Verflichtungserklärung übrigens mit dem Verlassen Deutschlands ihre Gültigkeit, selbst wenn der Eingeladene dann wieder nach Deutschland zurückkehrt, weil es sich bei der 2.Einreise um eine illegale Einreise handeln würde, für die die Verpflichtungserklärung nicht erteilt wurde.
Abschließend - es gibt mittlerweile auch Verpflichtungserklärungs-Versicherungen, die gegen etwaige Inanspruchnahmen abgeschlossen werden können.
Die ganze Verpflichtunsgerklärungs-Sache ist ohnehin, salopp gesagt, ein Humbug, denn solange Länder wie Italien, Spanien und Frankreich illegale Aufenthalte wohlwollend hinnehmen, stellt sich ernsthaft die Frage, welchen Sinn nationale Verpflichtungen für internationale gültige Visa haben sollen. Aber wie es in der Politik so ist: Alle ziehen gemeinsam am Strick, nur jeder in eine andere Richtung, und die Bevölkerung, die nicht genau hinschaut, applaudiert freudig...