Ja, natürlich - eine "Genehmigung" ist schließlich kein "Vertrag" (ebenso wie ein Testament), sondern eine Willensserklärung (hier: Vertrauenserklärung/Passepartout). Da kann man jederzeit, wenn sich die Meinung/Situation ändert, die Genehmigung widerrufen oder eine neue ausstellen.