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Risiken bei der Einladung??? #304535
15/05/2009 12:14
15/05/2009 12:14
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Hallo zusammen.

Zunächst einmal hallo an die Community hier.
Bin "halber" Tunesier und wohne in Hamburg.

Ein Cousin von mir hat Schwierigkeiten nach Frankreich zu reisen.

Scheinbar kann er von dort keine Einladung erhalten.

Er hat mich nun gebeten, ihm für Deutschland eine Einladung zu senden; allerdings nur zum Zweck, nach Frankreich reisen zu können.

Macht das Sinn?
Hat das Aussicht auf Erfolg?
Gibt es für mich Risiken?

Wäre toll, wenn mir hier jemand weiterhelfen könnte. Grundsätzlich bin ich schon bereit zu helfen, allerdings nur, wenn es tatsächlich hilft und wenn das alles legal ist.

Viele Grüße,

Tark

Last edited by Hamburgerparchen; 15/05/2009 12:17.
Re: Risiken bei der Einladung??? [Re: Hamburgerparchen] #304538
15/05/2009 12:26
15/05/2009 12:26
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Verpflichtungserklärung (VE)
Die Abgabe einer VE zu Gunsten eines Ausländers stellt eine Möglichkeit dar, einen gesicherten Lebensunterhalt nachzuweisen, wenn der Ausländer selbst nicht über ausreichende Mittel verfügt. Der Verpflichtungsgeber kann eine natürliche oder eine juristische Person sein. Dieser sollte bzw. muss seinen ständigen Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland haben. Die Rechtsfolgen aus der Abgabe der VE gegenüber der ABH oder des AA regelt § 68 AufenthG.

Die VE eröffnet staatlichen Stellen eine Rückgriffsmöglichkeit für den Fall, dass sie wegen des Aufenthalts Kosten tragen müssen, die nicht aus Sozialversicherungsbeiträgen entstanden sind, also etwa Sozialhilfekosten, nicht aber Rente oder Arbeitslosengeld, wenn der Ausländer dafür Beiträge bezahlt hat.

Je nach Art und Dauer des angestrebten Aufenthaltes werden an die finanzielle Leistungsfähigkeit des Verpflichteten unterschiedliche Anforderungen gestellt, damit durch sie die Erteilungsvoraussetzung ausreichender Mittel zum Lebensunterhaltes erfüllt werden kann.

Die VE wird auf einem bundeseinheitlichen und fälschungsgesicherten Formular von der entgegennehmenden Behörde beglaubigt.


Verpflichtungen aus der Verpflichtungserklärung
Sobald vom Gast öffentliche Gelder in Anspruch genommen werden, können die Aufwendungen durch die zahlenden Stellen, von der Person die die Verpflichtungserklärung abgegeben hat, zurück gefordert werden. Insbesondere handelt es sich hierbei um die Kosten für:
· den Lebensunterhalt und die Unterbringung
· die Behandlung im Krankheitsfall (Medikamente, Arzt, Operation) und/oder Pflegekosten
· die Abschiebung

Die VE gilt ab Beginn der Visumsgültigkeit bis zur Beendigung des Aufenthaltes oder bis zur Erteilung eines Aufenthaltstitels zu einem anderen Aufenthaltszweck.



Hallo Tark,
Du haftest KOMPLETT für diese Person, ohne wenn und aber, auch wenn Deutschland gar nicht besucht wird. (Absicherung nur durch eine Krankenversicherung möglich). Gibts Probleme z.B. in Frankreich, werden die sich wegen Kostenübernahme auch an Dich wenden!
LG Simla

Re: Risiken bei der Einladung??? [Re: Hamburgerparchen] #304539
15/05/2009 12:27
15/05/2009 12:27
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Last edited by Ta7funa; 15/05/2009 12:28.

Glück basiert aus einer Reihe von Entscheidungen!
Re: Risiken bei der Einladung??? [Re: LOE110119] #304540
15/05/2009 12:29
15/05/2009 12:29
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Und was meinst du mit: Scheinbar kann er aus Frankreich keine Einladung erhalten???
Kennt er niemanden der das machen würde, oder aber ist das Visum nach Frankreich schon abgelehnt worden???? Dann sieht es nämlich mit einem Visum für D auch ganz schlecht aus - die sprechen miteinander...

Galega

Re: Risiken bei der Einladung??? [Re: Ta7funa] #304541
15/05/2009 12:30
15/05/2009 12:30
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Original geschrieben von: Ta7funa

Wenn du in D wohnst, und er nach Frankreich will passt des doch nicht zusammen.

Hallo Ta7funa,
das machen viele so. Sich von D ne Einladung(VE) schicken lassen und dann wo ganz anders hingehen s13
Ist durch das Schengenvisum möglich.
Legal ist es auch...........jedoch wäre ich da hochvorsichtig, wenn schon ein Staat angelehnt hat (sicher nicht ohne Grund)
LG Simla

Re: Risiken bei der Einladung??? [Re: LOE110119] #304542
15/05/2009 12:30
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Original geschrieben von: Simla
...Absicherung nur durch eine Krankenversicherung möglich...


Krankenversicherung ist Pflicht!
Kein Nachweis über KV = kein Visum

Kann hier in D, aber auch in TN abgeschlossen werden.

http://www.klemmer-gruppe.com zB.

Re: Risiken bei der Einladung??? [Re: Hamburgerparchen] #304543
15/05/2009 12:31
15/05/2009 12:31
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Original geschrieben von: Hamburgerparchen


Bin "halber" Tunesier




wie sieht das aus ... fehlt da die untere oder die obere hälfte? ... -grins-


spaß bei seite smile - wollte nur mal wieder bissle a witzle los schießen shocked

Re: Risiken bei der Einladung??? [Re: LOE110119] #304544
15/05/2009 12:32
15/05/2009 12:32
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Oh, Danke dass wusste ich nicht.

Last edited by Ta7funa; 15/05/2009 12:33.

Glück basiert aus einer Reihe von Entscheidungen!
Re: Risiken bei der Einladung??? [Re: Hamburgerparchen] #304545
15/05/2009 12:36
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Hallo und Herzlich Willkommen hier bei uns.

Die Frage(n) kann dir hier bestimmt jemand beantworten.

Viel Spaß beim diskuttieren.

s33 Susi


Sich im Schmutz zu wälzen, ist nicht die beste Methode, rein zu werden.
Aldous Huxley

Re: Risiken bei der Einladung??? [Re: Susi66] #304549
15/05/2009 12:54
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Guten Morgen, Spacheer.......

Die Kv zur Erklärung, haben wir immer abgeschlossen und alles zusammen nach TN geschickt.
Man muss aufm Ausländeramt, dafür unterschreiben dass man im Falle eines Falles für alle dem Staat entstehenden Kosten haftet. Also wenn der Gast untertaucht, nicht ausreist, oder mit den Behörden (Polizei, etc.) zu schaffen hat.
Von dem her mache ich sowas nur für jemandem dem ich zu 100 % vertrauen kann.

Warum bekommt er kein Visum in Frankreich? Weil es bekannt ist dass die Besuchervisa für Frankreich nur megaschwer zu bekommen sind und es deshalb noch gar net probiert hat? oder hat er schon ne Ablehnung bekommen?

Im Falle einer Ablehnung stand oben:

Antwort auf:
Dann sieht es nämlich mit einem Visum für D auch ganz schlecht aus - die sprechen miteinander...


Eine Ablehnung wird in den Pass eingetragen, und wenn die deutsche Botschaft die Ablehnung im Pass sieht, wird sie vermutlich mal mit den Franzosen in Kontakt treten, ja und dann siehts natürlich mit D genauso schlecht aus....


lg Yvonne

Re: Risiken bei der Einladung??? [Re: Mahdia_haeti] #304552
15/05/2009 12:56
15/05/2009 12:56
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Nicht nur vermutlich, sondern ganz sicher treten die in Kontakt mit den Franzosen.

Galega

Re: Risiken bei der Einladung??? [Re: Hamburgerparchen] #304554
15/05/2009 13:09
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Original geschrieben von: Hamburgerparchen

Gibt es für mich Risiken?

Hier in Deutschland überlegt man sich 100mal ob man für seinen eigenen Bruder eine Bürgschaft abgibt. Nur im Notfall, eine Absicherung für die Bank. Aber eigentlich macht man das nicht, weil ja irgendwie doch immer was passieren könnte und.....naja.....
Aber wenns um eine VERPFLICHTUNGSERKLÄRUNG geht für nen Ani, Kellner, Urlaubsbekanntschaft, Habibi (=Fremder !!!!), da ist man seltsamerweise ganz locker.
---> unlogisch!

(Hab jetzt nicht Dich gemeint, Tark, sondern allegemein gesprochen)
LG Simla

Re: Risiken bei der Einladung??? [Re: LOE110119] #304651
16/05/2009 14:50
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moin moin aus hamburg. danke zunächst für eure hinweise. werde also zunächst einmal nachhaken, ob eine einladung aus frankreich bereits erfolglos blieb. dann kann ich mir die kosten für gebühren und krankenversicherung wohl sparen.

muss ich die krankenversicherung denn für den gewünschten aufenthaltszeitraum abschließen. oder noch besser gefragt: ist der aufenthalt nur für die dauer der abgeschlossenen krankenversicherung möglich?

lieben gruß, tark

Re: Risiken bei der Einladung??? [Re: Hamburgerparchen] #304654
16/05/2009 15:08
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Mahlzeit aus Hamburg s52

Re: Risiken bei der Einladung??? [Re: LOE110119] #304658
16/05/2009 15:56
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...Du haftest KOMPLETT für diese Person, ohne wenn und aber, auch wenn Deutschland gar nicht besucht wird. (Absicherung nur durch eine Krankenversicherung möglich). Gibts Probleme z.B. in Frankreich, werden die sich wegen Kostenübernahme auch an Dich wenden!...

Das ist, streng betrachtet, nicht richtig, denn die Verpflichtungserklärung entfaltet erst dann ihre Wirkung (und auch NUR gegenüber dem deutschen Staat), wenn die Grenze nach Deutschland überquert wird, also eine "Einreise" stattgefunden hat. Falls derjenige aber direkt nach Frankreich reist, ohne Deutschland betreten zu haben, hat keine "Einreise" stattgefunden und insofern ist die Verpflichtungserklärung auch (noch) nicht gültig. Auch bei einer Abschiebung kann derjenige, der sich verpflichtet hat, nicht in Anspruch genommen werden, da keine Abschiebung über Deutschland erfolgen kann (sondern nur über das Land, im dem der Betreffende ZUERST die EU betreten hat).

So "unfair" sich das auch anhört - wenn der Eingeladene niemals nach Deutschland kommt (oder erst nach dem Ablauf der Verpflichtungserklärung [=Zeitdauer des ausgestellten Visums]), kann der Einlader nicht in Anspruch genommen werden.

Er macht sich übrigens auch nicht strafbar (z.B. wegen der Beihilfe zum illegalen Betreten Deutschlands), denn wenn der Eingeladene nicht nach Deutshcland kommt, entfällt dies und wenn er NACH dem Ablauf des Visums Deutschland betritt, dann kann das nicht mehr dem Einlader zugerechnet werden.

So gesehen ist also, bei allem Unbehagen, die Einladung sozusagen in ein "Drittland" für den Einlader rechtlich unbedenklich (zudem sich der auch noch arglos geben kann). Kritisch wird es nur dann, wenn der Eingeladene während der Visumsgültigkeit nach Deutschland kommt und dort irgendwelche Handlungen vornimmt, für die der Eingeladene herangezogen werden kann.

Bei einem FZF-Visum zur EINMALIGEN Einreise verliert die Verflichtungserklärung übrigens mit dem Verlassen Deutschlands ihre Gültigkeit, selbst wenn der Eingeladene dann wieder nach Deutschland zurückkehrt, weil es sich bei der 2.Einreise um eine illegale Einreise handeln würde, für die die Verpflichtungserklärung nicht erteilt wurde.

Abschließend - es gibt mittlerweile auch Verpflichtungserklärungs-Versicherungen, die gegen etwaige Inanspruchnahmen abgeschlossen werden können.

Die ganze Verpflichtunsgerklärungs-Sache ist ohnehin, salopp gesagt, ein Humbug, denn solange Länder wie Italien, Spanien und Frankreich illegale Aufenthalte wohlwollend hinnehmen, stellt sich ernsthaft die Frage, welchen Sinn nationale Verpflichtungen für internationale gültige Visa haben sollen. Aber wie es in der Politik so ist: Alle ziehen gemeinsam am Strick, nur jeder in eine andere Richtung, und die Bevölkerung, die nicht genau hinschaut, applaudiert freudig...

Re: Risiken bei der Einladung??? [Re: Mahdia_haeti] #304659
16/05/2009 16:11
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...Warum bekommt er kein Visum in Frankreich? Weil es bekannt ist dass die Besuchervisa für Frankreich nur megaschwer zu bekommen sind und es deshalb noch gar net probiert hat? oder hat er schon ne Ablehnung bekommen?...

Naja, da ist denkbar, daß es gar nicht versucht wird, weil die Bedingungen dafür nicht geben sind (oder, z.B. in Falle England, die Visumskosten zu hoch sind).

Ein Ablehnung heißt ja zunächst erst einmal garnichts - dann müßte untersucht werden, warum die Ablehnung erfolgt ist (trotz Schengen-Visum verfährt jedes Land anders) und ob diese Ablehung vielleicht nur aus landesspezifischen oder landes-formalen Gründen erfolgt ist (allgemeine EU-weite Ablehnungsgründe, z.B. Straffälligkeit, sollten im VIS festgehalten sein, so daß jede Botschaft dies auch gleich sehen kann).

Es besteht sogar darüberhinaus immer noch die Möglichkeit, daß eine Person in einem Lande gerne gesehen ist, während sie es in einem anderen nicht ist (Beispiele dafür gibt es zuhauf, z.B. politische Aktivisten, Waffenschieber, etc.), dann kann immer noch ein Landes-Visum erteilt werden. Aber klar - das spielt sich in anderen Kreisen ab, von denen der normale Kellner, Verkäufer oder Animateur weit entfernt ist...

Die Ablehung eines Visums durch Frankreich heißt also nicht, daß es auch von Italien oder Dänemark abgelehnt würde - Leute mit weitverzweigter Verwandtschaft in vielen Ländern gehen halt die Optionen nacheinander durch, bis es klappt. :-)

Re: Risiken bei der Einladung??? [Re: Frogger] #304680
16/05/2009 22:36
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Original geschrieben von: Frogger

Das ist, streng betrachtet, nicht richtig, denn die Verpflichtungserklärung entfaltet erst dann ihre Wirkung (und auch NUR gegenüber dem deutschen Staat), wenn die Grenze nach Deutschland überquert wird, also eine "Einreise" stattgefunden hat. Falls derjenige aber direkt nach Frankreich reist, ohne Deutschland betreten zu haben, hat keine "Einreise" stattgefunden und insofern ist die Verpflichtungserklärung auch (noch) nicht gültig. Auch bei einer Abschiebung kann derjenige, der sich verpflichtet hat, nicht in Anspruch genommen werden, da keine Abschiebung über Deutschland erfolgen kann (sondern nur über das Land, im dem der Betreffende ZUERST die EU betreten hat).

-.....ich weiss nicht woher Du Deine Infos hast.....die Praxis sieht zumindest ganz anders aus!
LG Simla

Re: Risiken bei der Einladung??? [Re: LOE110119] #304688
17/05/2009 00:26
17/05/2009 00:26
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Original geschrieben von: Simla
Original geschrieben von: Frogger

Das ist, streng betrachtet, nicht richtig, denn die Verpflichtungserklärung entfaltet erst dann ihre Wirkung (und auch NUR gegenüber dem deutschen Staat), wenn die Grenze nach Deutschland überquert wird, also eine "Einreise" stattgefunden hat. Falls derjenige aber direkt nach Frankreich reist, ohne Deutschland betreten zu haben, hat keine "Einreise" stattgefunden und insofern ist die Verpflichtungserklärung auch (noch) nicht gültig. Auch bei einer Abschiebung kann derjenige, der sich verpflichtet hat, nicht in Anspruch genommen werden, da keine Abschiebung über Deutschland erfolgen kann (sondern nur über das Land, im dem der Betreffende ZUERST die EU betreten hat).

-.....ich weiss nicht woher Du Deine Infos hast.....die Praxis sieht zumindest ganz anders aus!
LG Simla


Hi, das wundert mich auch sehr, ob das so stimmt.
die franz Polizei können doch bestimmt schauen, wer aus Deutschland den "Ausreiser" bzw. Übeltäter eingeladen hat und ihn beim KKonsulat melden.
Vielleicht muss er dann nocht gradestehem, kann aber dafür auch nie wieder jemanden einladen...WER WEIS MEHRß s67

Re: Risiken bei der Einladung??? [Re: LOE120908] #304693
17/05/2009 11:03
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Original geschrieben von: anchadia

Vielleicht muss er dann nocht gradestehem, kann aber dafür auch nie wieder jemanden einladen...WER WEIS MEHRß s67

Man kann immer wieder einladen.......auch solange man z.B. die Abschiebekosten per Raten abzahlt.
LG Simla

Re: Risiken bei der Einladung??? [Re: LOE110119] #304700
17/05/2009 13:03
17/05/2009 13:03
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Das was Frogger geschrieben hat ist für mich nicht mal so unsinnig. Ich kenn mich zwar in dieser Problematik nicht so aus und bin wahrscheinlich sehr naiv, aber wenn ich jemanden einlade und der eigentlich nach Frankreich will und das auch durchzieht (Schengen macht's möglich), also in D nie auftaucht, in Frankreich dann abtaucht und sonst was macht, wer will mich dann zur Verantwortung ziehen und warum?

Ich hab denjenigen nicht gesehen, er hat in D nix angestellt, meine Verpflichtungserklärung gilt, so wie ich das verstanden habe nur für Deutschland.

Wenn der in Frankreich abtaucht was kann ich dafür? Ich habe guten Glaubens eingeladen, niemand ist erschienen, also ist dann meine Verpflichtungserklärung doch hinfällig, oder sehe ich das falsch?

LG
hummer

Last edited by hummer; 17/05/2009 13:04. Reason: tippfehlerteufel
Re: Risiken bei der Einladung??? [Re: LOE090614] #304703
17/05/2009 13:13
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Hallo Hummer,
ich schreib ja nicht, dass Frogger unsinnig ist, sondern das die Praxis anders aussieht...
Vielleicht ein Beispiel....... --> sonst würden geschäftstüchtige Deutsche (bzw. alle Schengeninländer) für ein paar Hosenknöpfe eine Einladung verkaufen, da ja eh nicht haftbar wink. Dem ist aber leider nicht so......ich kann, wenns gewünscht ist, gern ein paar Fälle, Vollstreckungsbescheide, Gerichtsurteile.... ziehen.
Wenn einer in Frankreich abtaucht und irgendwie wieder auftaucht, wird man nachforschen, wie er dorthin gekommen ist und die Spur führt fürher oder später zum Einladenden.
Die Verpflichtungserklärung gilt nicht nur für Deutschland, sondern für den gesamten Aufenthalt. Das ist der kleine, aber feine Unterschied.
Wenn der Gast abtaucht....was kann man dafür...... EBEN, was kann der Staat dafür, warum sollte er haften? Daher gibt es ja eine Verpflichtungserklärung.
LG Simla

Re: Risiken bei der Einladung??? [Re: LOE090614] #304704
17/05/2009 13:14
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Antwort auf:
Wenn der in Frankreich abtaucht was kann ich dafür? Ich habe guten Glaubens eingeladen, niemand ist erschienen, also ist dann meine Verpflichtungserklärung doch hinfällig,


Wie das wirklich juristisch abgehandelt wird, im länderübergreifenden Behördenaustausch - möchte ich nicht drauf ankommen lassen! Ich denke, so einfach ist die Sache nicht!
Ich möchte nur zu bedenken geben, wenn der Tunesier einchecken will, ob er die Genehmigung bekommt eine Maschine nach F/I etc. zu betreten, wenn die Ausreisegenehmigung NUR auf D ausgestellt ist?! Die VE ist nur eine Abwehrmaßnahme des Staates um nicht auf evtl. Abschiebekosten sitzen zu bleiben! - In den Ministerien sitzen bestimmt sehr viele beamtete Juristen, die das Gesetz vorbereitet haben und evtl. Ausreisser mit ins Kalkül gezogen hatten.
In diesem Fall ist < Versuch macht klug > nicht ratsam und auch keine optimale Lösung! Meine Geldbörse bleibt auf jeden Fall geschlossen für solche Angelegenheiten.....

chamaeleon

Re: Risiken bei der Einladung??? [Re: LOE110119] #304706
17/05/2009 13:14
17/05/2009 13:14
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..die Praxis sieht zumindest ganz anders aus!...

Die Praxis kann nicht anders aussehen, weil es bundesweit gesetzlich geregelt wird. Inwieweit natürlich Ansprüche geltend gemacht und auch durchgesetzt werden können, steht auf einem anderen Blatt, bei vielen Behörden scheint sich in den letzten Jahren offenbar die Aufassung breitgemacht zu haben, daß man ja es ja einmal versuchen kann...

Meine Informationen stammen aus aktuellen Informationsgesprächen/Gedankenaustuasch mit Mitarbeitern von Ausländerämtern und Ausländerorganisationen (auch aus FR und IT) und der Verfolgung von Urteilen und Fachartikeln.

Re: Risiken bei der Einladung??? [Re: chamaeleon] #304709
17/05/2009 13:19
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Ich möchte nur zu bedenken geben, wenn der Tunesier einchecken will, ob er die Genehmigung bekommt eine Maschine nach F/I etc. zu betreten, wenn die Ausreisegenehmigung NUR auf D ausgestellt ist?!

Hallo Chamaeleon,
ein normales Besuchsvisum ist i.d.R. immer schengenweit ausgestellt. Man ist also nicht gezwungen direkt nach D zu reisen, sondern kann gemütlich mit dem Schiff nach Italien, weiter mit dem Zug nach Österreich, Auto mieten, ab nach Frankreich, Bus nach Holland, lecker Poffertje essen, und dann von Brüssel wieder heimfliegen - ohne D jemals betreten zu haben.
Ist ein Visum nur auf D ausgestellt, so wird er nur in D reingelassen werden.
LG Simla

Re: Risiken bei der Einladung??? [Re: chamaeleon] #304711
17/05/2009 13:21
17/05/2009 13:21
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...Ich möchte nur zu bedenken geben, wenn der Tunesier einchecken will, ob er die Genehmigung bekommt eine Maschine nach F/I etc. zu betreten, wenn die Ausreisegenehmigung NUR auf D ausgestellt ist?...

Das ist ein ganz anderes Paar Schuhe, wenn jemand ein Visum nur für ein BESTIMMTES Land hat - dann muß nämlich die Fluggesellschaft, die ihn nach Europa bringt, schon beim Einchecken die Beförderung verweigern, wenn sie ihn nicht auf eigene Kosten wieder zurückfliegen will (das fordert z.B. das Gesetz in DE).

..Die VE ist nur eine Abwehrmaßnahme des Staates um nicht auf evtl. Abschiebekosten sitzen zu bleiben!...

Nein, die VE soll verhindern, daß sozialstaatliche Zahlungen geleistet werden müssen. "Abschiebung" spielt bei der großen Anzahl von Touristen in Deutschland nur eine sehr geringe Rolle.

...In den Ministerien sitzen bestimmt sehr viele beamtete Juristen, die das Gesetz vorbereitet haben und evtl. Ausreisser mit ins Kalkül gezogen hatten...

So sollte man meinen - tatsächlich habe ich aus meinen Briefaustauschen und Gesprächen aber den Eindruck gewonnen, daß dort viele Tagträumer und Polit-Knechte sitzen, so daß Gesetzesvorlagen heutzutage nicht mehr die Qualität von vor 30 oder mehr Jahren haben.

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