wie die regelung ist weiss ich nicht,aber wie geschrieben habe ich diesen zettel,für drei jahre gültig. aber vielleicht sind die gesetze in österreich wirklich anders,bei uns gibt es zum beispiel noch keine deutschtestpflicht.
bei tod:der zettel (600 euro) muss natürlich bei lebzeiten gemacht werden und bleibt beim anwalt bis man in braucht (tod des vaters)damit die familie nicht das recht einfordern kann.geht natürlich auch anders herum:frau macht den zettel das das kind bei tod der mutter in die tunesische familie kommt,sprich vater behaltet das kind.(um was man sich alles gedanken macht.) hoffe ich habe es verständlich geschrieben
Manche Leute meinen,die Weisheit mit dem Löffel gefressen zu haben,dabei war es nur eine Buchstabensuppe.