Guten Morgen, Spacheer.......
Die Kv zur Erklärung, haben wir immer abgeschlossen und alles zusammen nach TN geschickt.
Man muss aufm Ausländeramt, dafür unterschreiben dass man im Falle eines Falles für alle dem Staat entstehenden Kosten haftet. Also wenn der Gast untertaucht, nicht ausreist, oder mit den Behörden (Polizei, etc.) zu schaffen hat.
Von dem her mache ich sowas nur für jemandem dem ich zu 100 % vertrauen kann.
Warum bekommt er kein Visum in Frankreich? Weil es bekannt ist dass die Besuchervisa für Frankreich nur megaschwer zu bekommen sind und es deshalb noch gar net probiert hat? oder hat er schon ne Ablehnung bekommen?
Im Falle einer Ablehnung stand oben:
Dann sieht es nämlich mit einem Visum für D auch ganz schlecht aus - die sprechen miteinander...
Eine Ablehnung wird in den Pass eingetragen, und wenn die deutsche Botschaft die Ablehnung im Pass sieht, wird sie vermutlich mal mit den Franzosen in Kontakt treten, ja und dann siehts natürlich mit D genauso schlecht aus....
lg Yvonne