Verpflichtungserklärung (VE)
Die Abgabe einer VE zu Gunsten eines Ausländers stellt eine Möglichkeit dar, einen gesicherten Lebensunterhalt nachzuweisen, wenn der Ausländer selbst nicht über ausreichende Mittel verfügt. Der Verpflichtungsgeber kann eine natürliche oder eine juristische Person sein. Dieser sollte bzw. muss seinen ständigen Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland haben. Die Rechtsfolgen aus der Abgabe der VE gegenüber der ABH oder des AA regelt § 68 AufenthG.

Die VE eröffnet staatlichen Stellen eine Rückgriffsmöglichkeit für den Fall, dass sie wegen des Aufenthalts Kosten tragen müssen, die nicht aus Sozialversicherungsbeiträgen entstanden sind, also etwa Sozialhilfekosten, nicht aber Rente oder Arbeitslosengeld, wenn der Ausländer dafür Beiträge bezahlt hat.

Je nach Art und Dauer des angestrebten Aufenthaltes werden an die finanzielle Leistungsfähigkeit des Verpflichteten unterschiedliche Anforderungen gestellt, damit durch sie die Erteilungsvoraussetzung ausreichender Mittel zum Lebensunterhaltes erfüllt werden kann.

Die VE wird auf einem bundeseinheitlichen und fälschungsgesicherten Formular von der entgegennehmenden Behörde beglaubigt.


Verpflichtungen aus der Verpflichtungserklärung
Sobald vom Gast öffentliche Gelder in Anspruch genommen werden, können die Aufwendungen durch die zahlenden Stellen, von der Person die die Verpflichtungserklärung abgegeben hat, zurück gefordert werden. Insbesondere handelt es sich hierbei um die Kosten für:
· den Lebensunterhalt und die Unterbringung
· die Behandlung im Krankheitsfall (Medikamente, Arzt, Operation) und/oder Pflegekosten
· die Abschiebung

Die VE gilt ab Beginn der Visumsgültigkeit bis zur Beendigung des Aufenthaltes oder bis zur Erteilung eines Aufenthaltstitels zu einem anderen Aufenthaltszweck.



Hallo Tark,
Du haftest KOMPLETT für diese Person, ohne wenn und aber, auch wenn Deutschland gar nicht besucht wird. (Absicherung nur durch eine Krankenversicherung möglich). Gibts Probleme z.B. in Frankreich, werden die sich wegen Kostenübernahme auch an Dich wenden!
LG Simla