Original geschrieben von: anchadia

bei dem ANtrag auf FZF ist es das VISA Langzeit,
bei dem Antrag auf kurzen Aufenthalt ist es das Besuchsvisum,
und bei Zuzug zum Kind ist es der Antrag auf Aufenthaltserlaubnis

Bei dem VISA FZF stellt man den Antrag erst in D.
Kann mich aber auch irren, also, bitte berichtigen,
LG, anchadia

Hallo Anchadia,
....ohne VISUM keine Einreise nach D wink
Und immer darauf achten, dass es das "passende" Visum ist!

Zuzug zum Kind ist ohne Visum nicht möglich. Und daher läuft auch ein "zuzug zum Kind" unter FZF.
LG Simla