...Ich habe gelesen das man auch Rechte und Pflichten der Ehegatten, z.B. Wohnsitzbestimmung, Berufstätigkeit der Ehefrau, Ausreisefreiheit der Ehefrau einbringen kann...
All dies ist irrelevant, da in Tunesien keine Scharia gilt, sondern eine weitgehend weltliche Rechtsprechung, in der die Freiheiten der Frau gesetzlich geregelt sind. Derartige Bestimmungen sind nur in den Ländern notwendig, bei den dies per Scharia untersagt ist und keine widersprechenden gesetzlichen Bestimmungen existieren.
...Muss man wenn man in Tn heiratet einen "extra" Ehevertrag machen um als D-Frau besser abgesichert zu sein.Oder reicht es wenn man einfach die Gütertrennung vereinbart?...
Eine "Absicherung" kannst Du vergessen, es sei denn, Du vereinbarst ein außerordentlich hohes Brautgeld.
Als "Schutzbestimmung" ist die Vereinbarung einer echten Gütertrennung sicherlich hilfreich (das ist übrigens auch die Normalform in Tunesien ohne Ehevertrag, anders als in Deutschland, wo es eine modifizierte Zugewinngemeinschaft ist).
Die Vereinbarung von Regelungen, die tunesischem Recht widersprechen, ist meist ungültig und kann vor einem tunesischen Gericht nicht oder nur in Einzelfällen eingefordert werden (z.B. Regelungen zur Erbfolge).
Scheidungsrecht ist das Recht des Staates, in dem der gemeinsame Lebensmittelpunkt gelegen hat - es sei denn, die beiden Eheleute einigen sich ZU DEM ZEITPUNKT der Scheidung auf das Recht des Heimatlandes eines der Eheleute.
Bei einer nicht-leiblichen Tochter hängt die Ausreisegenehmigung davon ab, wer ihr Vater ist: ein anderer Tunesier: -> braucht Genehmigung ihres leiblichen Vaters, ein nativer (!) Europäer: -> braucht keine Genehmigung.