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Re: Nach 3 Jahren... [Re: Jule1980] #296637
10/02/2009 14:12
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Antwort auf:
Einbürgerungstest ist seit kurzem trotzdem Pflicht?

keine Ahnung, bei meinem Mann sind es schon drei Jahre her, dass er seine Urkunde bekommen hat.


das Vergleichen ist das Ende des Glücks und der Anfang der Unzufriedenheit
Re: Nach 3 Jahren... [Re: Salecha] #296639
10/02/2009 14:15
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Ja dann, der Test ist ja galube erst seit letztem Jahr...


Bevor ich das nehme, was ich kriegen kann,
warte ich lieber darauf,
bis ich das bekomme, was ich haben will!!!




Re: Nach 3 Jahren... [Re: Jule1980] #296841
11/02/2009 23:03
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Vielen Dank fuer eure Hilfe und die Tipps! Eine Frage noch- ist die zustaendige Einbuergerungsbehoerde denn gleichzeitig die ABH? Oder sind dafuer wieder andere zustaendig? Naja, ich werd mich in den Faschingsferien drum kuemmern!

Re: Nach 3 Jahren... [Re: chipie] #296842
11/02/2009 23:05
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bei uns ist es in der ABH, aber eine andere Abteilung...muss man keine Nummer ziehen


Bevor ich das nehme, was ich kriegen kann,
warte ich lieber darauf,
bis ich das bekomme, was ich haben will!!!




Re: Nach 3 Jahren... [Re: Jule1980] #296843
11/02/2009 23:09
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danke!

Re: Nach 3 Jahren... [Re: chipie] #296894
12/02/2009 09:28
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bei uns ist die Einbürgerungsstelle zusammen mit Staatsangehörigkeiten und Namensänderungen ein Teil des Standesamtes - allerdings in einem anderen Gebäude


das Vergleichen ist das Ende des Glücks und der Anfang der Unzufriedenheit
Re: Nach 3 Jahren... [Re: 8SuSu8] #303042
01/05/2009 19:51
01/05/2009 19:51
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Original geschrieben von: 8SuSu8
Mmmhh...vielleicht hilft das eigene Kind ja doch eher die NE leichter zu bekommen...


Hallo,
das ist zwar jetzt nicht genau das Thema , aber Ihr könnt esgerne verschieben...
INWIEWEIT VERHILFT DAS EIGENE KIND ZU VORTEILEN FÜR DEN AU?EREUROPÄISCHEN VATER?

und gilt das ganze nur, wenn das Kind in D lebt, oder einfach nur, wenn es auch Kind eines dt. Partners ist?

Dank LG, anchadia

Re: Nach 3 Jahren... [Re: LOE120908] #303045
01/05/2009 20:21
01/05/2009 20:21
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Sofern der Vater z. B. Tunesier ist und man ein gemeinames Kind hat, hilft das schon...

Denn auch wenn er sich von der Frau getrennt haben sollte und nicht aus eigener Kraft für sich sorgen kann, hat er einen Anspruch auf Aufenthalt zur Personensorge des Kindes (sofern er die auch wahr nimmt).

Ist damit deine Frage beantwortet?

Gruß, Anty


Ein Lächeln bewirkt soviel...
Re: Nach 3 Jahren... [Re: Anty1] #303046
01/05/2009 20:26
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Hallo!
Der Vater muß das Kind anerkannt haben und ein gemeinsames Sorgerecht muß auch bestehen.
Es ist damit zu rechnen, das in absehbarer Zeit DNA Tests verlangt werden.

LG,

Galega

Re: Nach 3 Jahren... [Re: LOE110209] #303048
01/05/2009 20:32
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Original geschrieben von: Galega
Hallo!
Der Vater muß das Kind anerkannt haben und ein gemeinsames Sorgerecht muß auch bestehen.
Es ist damit zu rechnen, das in absehbarer Zeit DNA Tests verlangt werden.

LG,

Galega


Ich meine eine bestehende Ehe, da besteht ja, zumindest wenn keine Trennung vorliegt, zumindest auch die Annahme, dass das Sorgerecht automatisch GEMEINSAMES SORGERECHT ist, oder nicht???
Sagen wir mal, in seinem Interesse, wird er wohl das Kind sowieso anerkennen, selbst wenn ein Ehepaar getrennt ist...
LG

Re: Nach 3 Jahren... [Re: Anty1] #303049
01/05/2009 20:36
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Original geschrieben von: Anty1
Sofern der Vater z. B. Tunesier ist und man ein gemeinames Kind hat, hilft das schon...

Denn auch wenn er sich von der Frau getrennt haben sollte und nicht aus eigener Kraft für sich sorgen kann, hat er einen Anspruch auf Aufenthalt zur Personensorge des Kindes (sofern er die auch wahr nimmt).

Ist damit deine Frage beantwortet?

Gruß, Anty


Wie ist das denn dann? Wenn er also den Sprachtest nicht gemacht hätte und immer nur ein Touristenvisum hat, aber als Vater des Kindes anerkannt ist, bei bestehender Ehe, kann er dann ein längeres Visum (FZF) trotzdem trotzdem beantragen?

Bei einer evtl Trennung hätte er ja dann den Trumpf KIND zum Anspruch auf Aufenthalt zur Personensorge des Kindes
und jönnte sogar Unterhalt verlangen, wenn die Frau mehr verdient als er??? confused

Re: Nach 3 Jahren... [Re: LOE120908] #303050
01/05/2009 20:42
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Original geschrieben von: anchadia


Wie ist das denn dann? Wenn er also den Sprachtest nicht gemacht hätte und immer nur ein Touristenvisum hat, aber als Vater des Kindes anerkannt ist, bei bestehender Ehe, kann er dann ein längeres Visum (FZF) trotzdem trotzdem beantragen?


Ich weiß jetzt nicht wirklich, was du meinst...
Wenn man ein gemeinsames Kind hat, muss man nicht verheiratet sein und auch der Deutschtest ist nicht erforderlich...
Dann stellt der Mann in Tunesien nicht einen Antrag auf FZF sondern auf Zuzug zum Kind (sofern leiblich)!


Ein Lächeln bewirkt soviel...
Re: Nach 3 Jahren... [Re: Anty1] #303055
01/05/2009 21:25
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Original geschrieben von: Anty1
Original geschrieben von: anchadia


Wie ist das denn dann? Wenn er also den Sprachtest nicht gemacht hätte und immer nur ein Touristenvisum hat, aber als Vater des Kindes anerkannt ist, bei bestehender Ehe, kann er dann ein längeres Visum (FZF) trotzdem trotzdem beantragen?


Ich weiß jetzt nicht wirklich, was du meinst...
Wenn man ein gemeinsames Kind hat, muss man nicht verheiratet sein und auch der Deutschtest ist nicht erforderlich...
Dann stellt der Mann in Tunesien nicht einen Antrag auf FZF sondern auf Zuzug zum Kind (sofern leiblich)!


HALLO,
Bitte? stimmt das so?
Also auch mit all den oben genannten Trümpfen und Folgen?
Danke LG, anchadia s12

Re: Nach 3 Jahren... [Re: LOE120908] #303057
01/05/2009 21:49
01/05/2009 21:49
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PN für dich anchadia... wink


Ein Lächeln bewirkt soviel...
Re: Nach 3 Jahren... [Re: Anty1] #304023
12/05/2009 01:47
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Hallo nochmal also:
Bei einer evtl Trennung hätte er ja dann den Trumpf KIND zum Anspruch auf Aufenthalt zur Personensorge des Kindes
und könnte sogar Unterhalt verlangen, wenn die Frau mehr verdient als er??? confused

Re: Nach 3 Jahren... [Re: LOE120908] #304024
12/05/2009 08:52
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Gibt es hier nicht ein Mitglied was nicht verheiratet ist und der Freund in TN ein Visum zum Kind beantragt...War es nicht Emo??? Sorry wenn ich falsch liege...


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Re: Nach 3 Jahren... [Re: LOE120908] #304025
12/05/2009 08:53
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Original geschrieben von: anchadia

könnte sogar Unterhalt verlangen, wenn die Frau mehr verdient als er??? confused

Beim Thema Unterhalt hört dann wohl das Streben nach Gleichberechtigung auf, oder?
s51 Simla

Re: Nach 3 Jahren... [Re: 8SuSu8] #304032
12/05/2009 10:59
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Original geschrieben von: 8SuSu8
Gibt es hier nicht ein Mitglied was nicht verheiratet ist und der Freund in TN ein Visum zum Kind beantragt...War es nicht Emo??? Sorry wenn ich falsch liege...



Ja, Emotionless und auch Shitana (oder so ähnlich?)

Re: Nach 3 Jahren... [Re: LOE120908] #304034
12/05/2009 11:05
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Original geschrieben von: anchadia
Hallo nochmal also:
Bei einer evtl Trennung hätte er ja dann den Trumpf KIND zum Anspruch auf Aufenthalt zur Personensorge des Kindes
und könnte sogar Unterhalt verlangen, wenn die Frau mehr verdient als er??? confused


Für das FZF zum Kind ist es ja an sich unerheblich ob die Beziehung zw. den Eltern weiter besteht oder nicht.

Und ich meine dass Anspruch auf Aufenthalt NICHTS mit Anspruch auf Unterhalt zu tun hat, da der ja nicht aufgrund der Partnerschaft sondern des gemeinsamen Kindes besteht.

Also von der Frau kann er mit Sicherheit keinen Unterhalt verlangen.

Re: Nach 3 Jahren... [Re: PeppermintPatty] #304035
12/05/2009 11:28
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Original geschrieben von: PeppermintPatty

Und ich meine dass Anspruch auf Aufenthalt NICHTS mit Anspruch auf Unterhalt zu tun hat, da der ja nicht aufgrund der Partnerschaft sondern des gemeinsamen Kindes besteht.


Eine AE (wegen dt. Kind) wird z.B. nur verlängert, wenn der Vater Kindesunterhalt bezahlt. Er hat also nicht nur Rechte, sondern auch Pflichten.

Bissle schwierig, weil hier viele Themen in einem gemischt sind (uneheliche und eheliche Kinder)
LG Simla

Re: Nach 3 Jahren... [Re: LOE110119] #304036
12/05/2009 11:33
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Wie ist es denn, wenn er FZF zum Kind stellt, allerdings ohne Unterhalt zu bezahlen, aber mit dem Grund sich um das dtsch. Kind zu kümmern, während die Mutter arbeitet?


das Vergleichen ist das Ende des Glücks und der Anfang der Unzufriedenheit
Re: Nach 3 Jahren... [Re: Salecha] #304038
12/05/2009 11:42
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Also ein Visum beantragen und eine AE verlängern ist wieder was ganz verschiedenes wink

Wenn er erst mal ein Visum beantragt, kann er ja im Heimatland arbeiten und zahlen.

Wenn er hier ist und in einer ehelichen Lebensgemeinschaft mit der Mutter lebt.........bekommt diese ja auch keine Steuerklasse 2, kein Unterhaltsvorschuss, und man veranlagt beim Finanzamt gemeinsam.....also kein Problem.

Aber.....getrennt lebende Eltern, die Mutter arbeitet, der Vater kümmert sich ums Kind? Wo gibts sowas bzw. wo funktioniert sowas?

LG Simla

Re: Nach 3 Jahren... [Re: LOE110119] #304039
12/05/2009 11:55
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bei ehemaligen Bekannten von uns war das mal so (wie es jetzt ist s18): Allerdings war er schon vorher in Deutschland und sie waren auch verheiratet. Sie haben sich getrennt, als die Tochter noch recht klein war. Die Mutter hat wieder voll gearbeitet, hatten auch einen Krippenplatz, aber zu Zeiten wenn die Krippe geschlossen, oder das Kind krank war, hat er sich um es gekümmert.


das Vergleichen ist das Ende des Glücks und der Anfang der Unzufriedenheit
Re: Nach 3 Jahren... [Re: Salecha] #304040
12/05/2009 12:02
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Und sonst hat er "nichts" gemacht? (Sozialhilfe?)
Dann hatte er aber vorher schon eine NE, oder?

Re: Nach 3 Jahren... [Re: LOE110119] #304042
12/05/2009 12:05
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ich denke schon, er war zu damals bereits 4 Jahre hier in Deutschland. Arbeitslos war er zu dem Zeitpunkt.
Aber ist glaube ich auch nicht so ganz das Thema hier (Schäm)


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