Also ein Visum beantragen und eine AE verlängern ist wieder was ganz verschiedenes wink

Wenn er erst mal ein Visum beantragt, kann er ja im Heimatland arbeiten und zahlen.

Wenn er hier ist und in einer ehelichen Lebensgemeinschaft mit der Mutter lebt.........bekommt diese ja auch keine Steuerklasse 2, kein Unterhaltsvorschuss, und man veranlagt beim Finanzamt gemeinsam.....also kein Problem.

Aber.....getrennt lebende Eltern, die Mutter arbeitet, der Vater kümmert sich ums Kind? Wo gibts sowas bzw. wo funktioniert sowas?

LG Simla