Original geschrieben von: anchadia
Hallo nochmal also:
Bei einer evtl Trennung hätte er ja dann den Trumpf KIND zum Anspruch auf Aufenthalt zur Personensorge des Kindes
und könnte sogar Unterhalt verlangen, wenn die Frau mehr verdient als er??? confused


Für das FZF zum Kind ist es ja an sich unerheblich ob die Beziehung zw. den Eltern weiter besteht oder nicht.

Und ich meine dass Anspruch auf Aufenthalt NICHTS mit Anspruch auf Unterhalt zu tun hat, da der ja nicht aufgrund der Partnerschaft sondern des gemeinsamen Kindes besteht.

Also von der Frau kann er mit Sicherheit keinen Unterhalt verlangen.