...Nein, die Deutsche kann auf vorherigen Antrag beibehalten werden...

Das ist nicht richtig - die Beibehaltung KANN gewährt werden, wenn bestimmte Voraussetzungen vorliegen, es besteht jedoch kein Anspruch darauf. Folgende Voraussetzungen können beispielsweise eine weiterhin bestehende "Bindung an Deutschland" nahelegen:

- Eltern / Verwandte ersten Grades noch in Deutschland.
- Grundbesitz / Immobilie(n) in Deutschland.
- Konto (Spar- und/oder Girokonto) oder andere Geldanlagen in Deutschland.
- Besuch deutscher Schulen; Besuche in Deutschland.
- Mitgliedschaft in deutschen Clubs, Vereinen usw.