...Nein, die Deutsche kann auf vorherigen Antrag beibehalten werden...
Das ist nicht richtig - die Beibehaltung KANN gewährt werden, wenn bestimmte Voraussetzungen vorliegen, es besteht jedoch kein Anspruch darauf. Folgende Voraussetzungen können beispielsweise eine weiterhin bestehende "Bindung an Deutschland" nahelegen:
- Eltern / Verwandte ersten Grades noch in Deutschland. - Grundbesitz / Immobilie(n) in Deutschland. - Konto (Spar- und/oder Girokonto) oder andere Geldanlagen in Deutschland. - Besuch deutscher Schulen; Besuche in Deutschland. - Mitgliedschaft in deutschen Clubs, Vereinen usw.