Original geschrieben von: Frogger

Nein, das trifft so nicht ganz zu - auch einer geschiedenen Nicht-Tunesierin wird meist das Sorgerecht für ein Kind zugesprochen, wenn sie in Tunesien lebt und einen guten Lebenswandel führt. Das tunesische Sorgerecht ist natürlich nicht dasselbe, wie das deutsche.

..braucht aber trotzdem eine Ausreiseerlaubinis des Vaters!

Original geschrieben von: Frogger

Zudem hängt es auch davn ab, wie lange sie schon in Tunesien gelebt hat - denn dann sie dort u.U. die Einbürgerung beantragen (allerdings unter Abgabe ihrer deutschen Staatsangehörigkeit).

Nein, die Deutsche kann auf vorherigen Antrag beibehalten werden.
Simla