...Gegebenfalls ein halb deu/tu Kind würde durch den Besitz des tunesischen Passes zu Unrecht oder zu Recht im Gefängnis landen und der deutsche Staat würde sich netterweise bereiterklären diesem "Deutschen" zu helfen...

Er hat als Muslim sogar die Pflicht dazu.

Aber ganz grundsätzlich betrachtet, ist es selbstverständlich so, daß die beiden zu je 50% am Produkt beteiligten Parteien daran auch die entsprechenden Eigentumsansprüche haben. In Deutschland wird allerdings meist die eine und in Tunesien die andere Partei enteignet.

Auch beim Erbe gilt unterschiedliches Maß - während ein Nicht-Muslim sehr wohl den Besitz eines Muslims erben kann, kann ein Nicht-Muslim nicht von einem Muslim erben.

Es ist gestattet, sich vor diesen Hintergründen Gedanken darüber zu machen, welches Konzuept wohl langfristig den Erfolg davontragen wird...