Original geschrieben von: Frogger

Nun kann allerdings auch das Mäxchen zum Deutschen werden - er muß lediglich in den öffentlichen Dienst in Deutschland oder in die Bundeswehr eintreten, weil die Tätigkeit für eine staatliche Entität eines anderen Landes Tunesien so ärgert, daß sie demjenigen die tunesische Staatsbürgerschaft aberkennen können.

Schön wärs. NO CHANCE !

Original geschrieben von: Frogger

Anerkennung einer Doppelstaatlichkeit in Deutschland geschieht übrigens nicht aus Multikulti-Gründen, sondern weil sie Deutschland aufgezwungen wird, und zwar dadurch, daß ein anderer Staat seine Staatsbürger simpel und einfach nicht aus der Staatsbürgerschaft entläßt

Also grundsätzlich sollte man unterscheiden, ob man doppelte Staatsangehörigkeiten durch Geburt erwirbt oder durch Einbürgerung!!!
Denn die doppelte Staatsangehörigkeit ab Geburt existiert schon seit Ewigkeiten. Lediglich bei Einbürgerung wurde das Staatsangehörigkeitsgesetz geändert.
Hat also unsere Kinder nie betroffen!
LG Simla