Aber dann dem Kind die ihm rechtsmäßig zustehende Staatsbürgerschat verweigern.
niemand kann die Staatsangehörigkeit verweigern, ausser der tunesische Staat selbst. Nochmal: eine NICHT-anmeldung beim Konsulat bedeutet trotzdem, dass das Kind ab Geburt tunesisch ist! Ebenso das Verschweigen beim Einwohnermeldeamt! LG Simla