Original geschrieben von: Sarra

Aber dann dem Kind die ihm rechtsmäßig zustehende Staatsbürgerschat verweigern.

confused niemand kann die Staatsangehörigkeit verweigern, ausser der tunesische Staat selbst.
Nochmal: eine NICHT-anmeldung beim Konsulat bedeutet trotzdem, dass das Kind ab Geburt tunesisch ist! Ebenso das Verschweigen beim Einwohnermeldeamt!
LG Simla