Gegebenfalls ein halb deu/tu Kind würde durch den Besitz des tunesischen Passes zu Unrecht oder zu Recht im Gefängnis landen und der deutsche Staat würde sich netterweise bereiterklären diesem "Deutschen" zu helfen... Ich weiß nicht ob der deutsche Rechtsstaat da so hinter stehen würde, wenn er erfährt, dass das diese Person ebenfalls tunisisch ist. Denn immerhin erkennt Deutschland die Doppelstaatbürgerschaft an. Fragt sich nun, ab WANN genau man nun in Deutschland als rechtsmäßiger Doppelsaater gilt. Zu vermuten ist, dass es reichlich gleich ist, ob nun ein Fetzen Papier (der Pass) exisistiert, oder "nur" ein Eintrag in der Datenbank. Inwiefern es nun einen Unterschied macht, ob diese Person ganz formal beim Konsulat gemeldet wurde oder "nur" bei der Einreise registriert wurde (Info: Die Beamten scannen die deutsche Passnummer)weiß ich nicht genau. Vermute aber, dass es am Ende auf das selbe hinaus läuft. Denn das Kind ist nicht weniger tunesisch als deutsch.

Davon abgesehen ist dieser Fall eines Gefängnisaufenthaltes oder etwas in der Art SEHR UTOPISCH. Halb Tunesier (vorallem die im Ausland Lebenden) werden so gut wie immer mit Sandpfoten angefasst, man ist schließlich daran interessierrt sie (als Urlauber) und ihre Nachkommen als Tunesier zu wahren.


Interessant ist die aufgeführte Fragestellung also wahrscheinlich nur im Fall einer Kindesentführung. Und da hilft eine -Nicht Meldung- des Kindes - soweit ICH weiß auch nicht viel. Vielleicht weiß ja jemand genaueres.

Aber das muss man sich zuvor überlegen. Generell habe ich oft den Eindruck, man pickt sich herraus was einem grad passt.

Man ist wohl gewilligt den netten Sunny Boy aus Tunesien zu ehelichen. Ein kleines Mischlingskind ist dann auch was schönes.
Aber dann dem Kind die ihm rechtsmäßig zustehende Staatsbürgerschat verweigern. Und dann noch das Thema Kindesentführung: Ein Unding, da muss man bestmögliche Vorsorge treffen. Aber so? Darüber muss man sich klar sein, bevor man den Sunny Boy ehelicht. Und noch was Rande: Der Vater hat ebenso Recht sein Kind bei sich (und in Tunesien) zu halten, wie die Mutter das Recht hat das Kind in Deutschland bei sich großzuziehen.