Original geschrieben von: Simla
Vielleicht liegt es an den höheren Sozialabgaben die der Arbeitgeber bei Klasse FÜNF zahlen müsste?
LG Simla


Nein, die Sozialabgaben richten sich nicht nach der Lohnsteuerklasse. Aber bei Nettolohnvereinbarung wird auf das Bruttoentgelt hochgerechnet und da V mit die "teuerste" Steuerklasse ist, beträgt der Bruttolohn wesentlich mehr als z.B. bei Steuerklasse IV um das gleiche Nettoentgelt zu erzielen.


"Erinnere dich an die Vergangenheit, träume von der Zukunft, aber lebe heute!"
Sören Kierkegaard