als ich heute um ein Angebot wegen Führerschein bat, erhielt ich diese Auskunft:
bin grad ganz verwirrt..
Sehr geehrte Frau M.,
vielen Dank für Ihre Anfrage. Folgende Auskunft kann ich Ihnen erteilen:
Besitzer eines ausländischen Führerscheins müssen 185 Tage ordentlichen
Wohnsitz in Deutschland nachweisen, um den Führerschein umschreiben lassen
zu können. Diese Umschreibung erfolgt ohne eine theoretische und praktische
Prüfung. Als Kosten fallen lediglich die Bearbeitungskosten auf der
Führerscheinbehörde an. Ihr Mann darf ein halbes Jahr mit seinen tunesischen
Führerschein in Deutschland fahren. Danach darf er mit den ausländischen
Führerschein nicht mehr fahren. Er hat aber bis zu 3 Jahre Zeit, den
Füherschein umschreiben zu lassen. Ist innerhalb der 3 Jahre keine
Umschreibung erfolgt, muss eine neue Ausbildung und Prüfung absolviert
werden. Dies ist mein Kenntnisstand zu diesen Problem. Bitte lassen Sie sich
diese Information jedoch von der Führerscheinbehörde, in G.
bestätigen. Sollte es so sein, dass die 3 Jahre bei Ihren Mann bereits
abgelaufen sind, teilen Sie uns dies doch bitte mit. Sehr gern unterbreiten
wir Ihnen dann ein günsiges Angebot.
Mit freundlichen Grüßen
,,,,,,
glaube aber da wurde was verwechselt..
Last edited by armsofanangel; 06/05/2009 19:27.