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Re: Anträge Visum
[Re: PeppermintPatty]
#303561
05/05/2009 17:21
05/05/2009 17:21
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Joined: Jan 2005
Beiträge: 1,237 Bayern
PeppermintPatty
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Bayern
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Zitat: "... Voraussetzung für die Erteilung von Visa für längerfristige Aufenthalte bzw. für Aufenthalte, die zu einer Erwerbstätigkeit berechtigenFür Aufenthalte über drei Monate oder Aufenthalte, die zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit führen, sind Ausländer grundsätzlich visumpflichtig. (...) (...) Das Visum für einen längerfristigen Aufenthalt muss grundsätzlich vor der Einreise bei der zuständigen Auslandsvertretung beantragt werden. Es bedarf der Zustimmung der zuständigen Ausländerbehörde in Deutschland. Zuständig ist die Ausländerbehörde des Ortes, an dem der Ausländer seinen Wohnsitz nehmen wird. Das Visumantragsformular für einen langfristigen Aufenthalt (über 3 Monate) erhalten Antragsteller kostenlos von der jeweiligen Auslandsvertretung. Das hier abrufbare Formular für einen langfristigen Aufenthalt (deutsch, englisch, französisch, italienisch) kann ebenfalls bei der zuständigen Auslandsvertretung eingereicht werden, ist jedoch immer im Original (mindestens in zweifacher Ausfertigung) und nur in der von der Auslandsvertretung benutzten Sprachversion vorzulegen! Bitte erkundigen Sie sich zuvor bei der Auslandsvertretung, bei der der Antrag gestellt werden soll!Diese Zustimmungsverfahren dauern in der Regel bis zu drei Monaten, gelegentlich auch länger, da auch die Ausländerbehörde oft noch weitere Behörden (z.B. die Bundesagentur für Arbeit) beteiligt. Die Auslandsvertretung darf das beantragte Visum erst dann erteilen, wenn die Zustimmung der Ausländerbehörde vorliegt.Scheinbar isses dann doch das für "Aufenthalt" 
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Re: Anträge Visum
[Re: Susi_Majnouna]
#304361
13/05/2009 20:23
13/05/2009 20:23
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-Also unter Punkt 12 des Formulars wird gefragt, ob der Antragsteller eine Rückkehrberechtigung nach .... hat (falls im Pass vermerkt). Was heißt das genau? Heist das, dass er zurück nach Tunesien darf oder wie?
Genau. Es geht darum, ob man mit dem Pass oder Reisedokument ohne weitere Formalitäten wieder zum Wohnort zurückkehren kann. Braucht er nicht ausfüllen - einfach Strich machen / -Und bei "beabsichtigte Erwerbstätigkeit" kann man das frei lassen? Ist ja noch nichts sicher..
kann man frei lassen....... / -Und das letzte: Was schreibe ich bei "Beabsichtigte Aufenthaltsdauer in der Bundesrepublik von...bis...?? Ist ja kein Datum, soll ja für immer sein.
FZF (erklärt den Grund und Dauer) Ist nich so einfach, wenn ich mir vorstelle die müssens allein ausfüllen mit den A1 Kenntnissen!
...deshalb wird ja auch bald aufgestockt....weil man eben mit A1 nicht weit kommt...
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