Zitat:
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Voraussetzung für die Erteilung von Visa für längerfristige Aufenthalte bzw. für Aufenthalte, die zu einer Erwerbstätigkeit berechtigenFür Aufenthalte über drei Monate oder Aufenthalte, die zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit führen, sind Ausländer grundsätzlich visumpflichtig. (...)
(...) Das Visum für einen längerfristigen Aufenthalt muss grundsätzlich vor der Einreise bei der zuständigen Auslandsvertretung beantragt werden.
Es bedarf der Zustimmung der zuständigen Ausländerbehörde in Deutschland. Zuständig ist die Ausländerbehörde des Ortes, an dem der Ausländer seinen Wohnsitz nehmen wird. Das Visumantragsformular für einen langfristigen Aufenthalt (über 3 Monate) erhalten Antragsteller kostenlos von der jeweiligen Auslandsvertretung.
Das hier abrufbare Formular für einen langfristigen Aufenthalt (deutsch, englisch, französisch, italienisch) kann ebenfalls bei der zuständigen Auslandsvertretung eingereicht werden, ist jedoch immer im Original (mindestens in zweifacher Ausfertigung) und nur in der von der Auslandsvertretung benutzten Sprachversion vorzulegen! Bitte erkundigen Sie sich zuvor bei der Auslandsvertretung, bei der der Antrag gestellt werden soll!Diese Zustimmungsverfahren dauern in der Regel bis zu drei Monaten, gelegentlich auch länger, da auch die Ausländerbehörde oft noch weitere Behörden (z.B. die Bundesagentur für Arbeit) beteiligt.
Die Auslandsvertretung darf das beantragte Visum erst dann erteilen, wenn die Zustimmung der Ausländerbehörde vorliegt.Scheinbar isses dann doch das für "Aufenthalt"
