Original geschrieben von: sweety72
hallo!
ich kann die antwort einer meiner vorrednerinnen bestätigen:
im 'L'extrait de naissance' steht ausdrücklich drin ob er verheiratet ist oder nicht. und das reicht dem deutschen standesamt für das ehefähigkeitszeugnis.
stand 2009


das ist von bundesland zu bundesland ( stadt zu stadt) verschieden, und manchmal reicht es eben NICHT wink

nicht dass hier so halbwahrheiten verbreitet werden...

das einfachste ist doch immmer einfach mal beim zuständigen standesamt deines vertrauens vorbei gehen und fragen, kostet nix und man weiss nachher ganz sicher was die wollen wink