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Re: kind in konsulat melden
[Re: PeppermintPatty]
#302770
29/04/2009 16:07
29/04/2009 16:07
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Joined: Oct 2006
Beiträge: 1,807 Frankenland
dreamfighter
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die heiratsurkunde aus tunesien muss ja sowieso in der deutschen botschaft in tunesien legalisiert werden. somit bist du dort schonmal gemeldet. bei meiner gemeinde/standesamt hab ich das erst gemeldet als mein mann hier war um die lohnsteuerkarte ändern zu lassen. speziell melden muss man es nicht soweit ich weiss. zumindest hat man bei mir im standesamt nichts gesagt. weiss denn jemand, ob eine pflicht besteht das kind zu melden? was ist mit dem militär? argument ist ganz einfach: er hat dadurch keine vorteile, er kann die staatsbürgerschaft niemehr abgeben. wenn er in tunesien in schwierigkeiten gerät, dann hilft ihm keine deutsche botschaft. und war es in dem fall von dem türken ali nicht sogar so, dass der abgeschoben wurde in die türkei, obwohl er in deutschland geboren wurde und auch die deutsche staatsangehörigkeit hatte? ....aber nicht das ihr jetzt denkt, ich gehe davon aus das mein sohnemann kriminell wird
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~*~ R.I.P. Michael J. Jackson ~*~ ~*~ 29.08.1958 - 25.06.2009 ~*~
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Re: kind in konsulat melden
[Re: dreamfighter]
#302777
29/04/2009 18:09
29/04/2009 18:09
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Joined: Mar 2008
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LOE120908
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Hi Dreamfighter, Fritzi und Jule???
wie alt ist denn Dein Sohn jetzt und wie oft seid Ihr gereist, ohne ihn anzumelden? Kann mir vorstellen, dass das jedes Mal ganz schön spannend ist auf der Rückreise, wenn Ihr den gleichen Nachnamen habt! Würde ich auch ferne so machen und überlege mir gearde, ob es was bringt, den Doppelnamen zu nehmen für mich und für die Kinder den deutschen Familiennamen. Falls das geht. Auch die Gründe Deinem Mann gegenüber, um die Nichtanmeldung zu begründen würden mich (gerne auch per pn) brennend interessieren. Kann mir vorstellen, dass er uU. sagt, Du würdest ihm nicht vertrauen...könnte die Beziehung gefährden. Außerdem kann er ja jederzeit dann das Kind im Nachhinein anmelden. Nur die Eheschließung in D muss man ja anscheinend innerhalb der ersten drei Monate in T anzeigen...die Geburt nicht... Habe gehört, dass es auch eine Rolle spielt, wie lange die Mutter mit Kind bleibt: sind es weniger als drei Monate, wird vom Vater keine Einverständnis-Bescheinigung verlangt, ab drei Monate schon! @Jule: Bist DU Dir sicher, dass die Einverständniserklärung IMMER verlangt wird, wenn du mit den Kindern allein ausreist??? Herzlichen Glückwunsch noch zum freudigen Ereignis! Schreibt doch bitte alle mal dazu Eure Erfahrungen. @Fritzi: wie kannst Du schreiben: „wir haben danach nicht vor, irgendein visum zu beantragen..“, wenn er als Tunesier doch in Europa und auch USA u.U. gar nicht so leicht ein Touri-Visum bekommt... ? Bei der Eheschließung im Rathaus in Tunesien wird einem doch auch erzählt, dass sie nach D einen Brief schicken, um die Ehe anzumelden?! @dreamfighter: anscheinend besteht ja diese Pflicht für das Kind zumindest, um in T erbberechtigt zu sein, aber das kind kann man ja auch melden, wenn es erwachsen ist...? Welche Gründe hast DU denn nun Deinem Mann gegenüber vorgetragen ? War das alles: “er hat dadurch keine vorteile, er kann die staatsbürgerschaft niemehr abgeben. wenn er in tunesien in schwierigkeiten gerät, dann hilft ihm keine deutsche botschaft.“ Obwohl das ist ja alles schon echt was wichtiges! Habt Ihr denn nun den gleichen Nachnamen oder nicht? LG, anchadia
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Re: kind in konsulat melden
[Re: LOE120908]
#302778
29/04/2009 18:29
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Alina 7ayati
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Hallo anchadia, Ich habe dir mal was Kopiert Über die Einreise und Ausreisebestimmung.... Hinweise für Doppelstaater Von Reisenden, die neben der deutschen auch die tunesische Staatsangehörigkeit besitzen, verlangen die tunesischen Behörden, dass sie sich mit einem tunesischen Reisepass ausweisen (Achtung: Die Rückgabe des tunesischen Passes an eine tunesische Auslandsvertretung aus Anlass der Einbürgerung in den deutschen Staatsverband führt nicht zum Verlust der tunesischen Staatsangehörigkeit). Minderjährige (nach tunesischem Recht bis zum Erreichen des 20. Lebensjahres), die nicht vom tunesischen Vater begleitet werden, bedürfen dessen schriftlicher Einverständniserklärung zum Verlassen des Landes (autorisation paternel, beglaubigt vom Gouvernorat in Tunesien oder einer tunesischen Vertretung in Deutschland). Bitte beachten Sie, dass allein ein tunesischer Familienname in einem deutschen Kinderreisepass die tunesischen Behörden vermuten lässt, dass das Kind auch die tunesische Staatsangehörigkeit durch einen tunesischen Vater besitzt und die Ausreise aus Tunesien auch vom schriftlichen Einverständnis des Vaters abhängig gemacht wird. Quelle Auswärtiges Amt-TunesienLG
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Re: kind in konsulat melden
[Re: Jule1980]
#302842
29/04/2009 23:17
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Alina 7ayati
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Nein!!!!
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Re: kind in konsulat melden
[Re: Alina 7ayati]
#303003
01/05/2009 18:52
01/05/2009 18:52
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Hallo anchadia, Ich habe dir mal was Kopiert Über die Einreise und Ausreisebestimmung.... Hinweise für Doppelstaater Von Reisenden, die neben der deutschen auch die tunesische Staatsangehörigkeit besitzen, verlangen die tunesischen Behörden, dass sie sich mit einem tunesischen Reisepass ausweisen (Achtung: Die Rückgabe des tunesischen Passes an eine tunesische Auslandsvertretung aus Anlass der Einbürgerung in den deutschen Staatsverband führt nicht zum Verlust der tunesischen Staatsangehörigkeit). Minderjährige (nach tunesischem Recht bis zum Erreichen des 20. Lebensjahres), die nicht vom tunesischen Vater begleitet werden, bedürfen dessen schriftlicher Einverständniserklärung zum Verlassen des Landes (autorisation paternel, beglaubigt vom Gouvernorat in Tunesien oder einer tunesischen Vertretung in Deutschland). Bitte beachten Sie, dass allein ein tunesischer Familienname in einem deutschen Kinderreisepass die tunesischen Behörden vermuten lässt, dass das Kind auch die tunesische Staatsangehörigkeit durch einen tunesischen Vater besitzt und die Ausreise aus Tunesien auch vom schriftlichen Einverständnis des Vaters abhängig gemacht wird. Quelle Auswärtiges Amt-TunesienLG Dankeschön Gafsa, hätte ich aber selbst auch mal vorher entdecken können. Stehe aber angesichts Deiner Worte auf dem Schlauch: Dachte dann ist es wohl besser, das Kind nicht anzumelden, da man ja dann auch keine Bescheinigung braucht. Sorry, aber warum ist das dann Deiner M.nach noch riskanter? (abgesehen davon, dass ja der "papa" einverstanden sein muss)?
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Re: kind in konsulat melden
[Re: LOE120908]
#303006
01/05/2009 18:58
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Jule1980
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na ja ich verstehe es auch nicht so richtig....
Wenn das Kind einen deutschen Nachnamen hat und nicht beim Konsulat gemeldet ist, kann es doch immer als dt. Kind durchgehen. Zumindest wenn man allein reist, also ohne Mann. Reist du mit Mann ein, aber ohne wieder zurück, könnte das natürlich schon auffallen. Aber es ist auf alle Fälle im Fall einer Scheidung besser. Denn dann kannst du weiterhin nach Tun. reisen und evtl die Großeltern oder so besuchen, was man wenn das Kind einen arab. Namen hat bzw. gemeldet ist nicht kann, weil es dann ja die Erlaubnis des Vaters braucht.
Bevor ich das nehme, was ich kriegen kann, warte ich lieber darauf, bis ich das bekomme, was ich haben will!!!
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Re: kind in konsulat melden
[Re: Jule1980]
#303054
01/05/2009 21:16
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na ja ich verstehe es auch nicht so richtig....
Wenn das Kind einen deutschen Nachnamen hat und nicht beim Konsulat gemeldet ist, kann es doch immer als dt. Kind durchgehen. Zumindest wenn man allein reist, also ohne Mann. Reist du mit Mann ein, aber ohne wieder zurück, könnte das natürlich schon auffallen. Aber es ist auf alle Fälle im Fall einer Scheidung besser. Denn dann kannst du weiterhin nach Tun. reisen und evtl die Großeltern oder so besuchen, was man wenn das Kind einen arab. Namen hat bzw. gemeldet ist nicht kann, weil es dann ja die Erlaubnis des Vaters braucht. Na ja, die Frage ist, ob ein gewiefter, religöser oder besitzergreifender Mann nicht doch genau dann noch den Spiess umdreht. Schließlich kann er jederzeit das Kind in Tunesien anmelden mit der Geburtsurkunde, die besagt, das es sein Kind ist. Damit bist Du dann in der Falle. Ne, ich denke, wenn der Mann einverstnaden ist, dann ist das eine gute Sache bei bestehender Ehe, da man dann diesen Papierkram nicht hat: reist Du alleine mit "deutschem" Kind, dann belangt Dich keiner und reist Du mit Deinem Mann (s.o.), dann kann er ja durch seine Anwesenheit signalisieren, dass er einverstanden ist!!! Aber falls es zur trennung/Scheidung käme, was ja keiner hofft, ist auch die Frage, ob man dann überhaupt noch dort hin reisen sollte!? Liebe Jule, hast Du deins denn jetzt gemeldet beim tun Konsulat? LG, anchadia
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Re: kind in konsulat melden
[Re: LOE120908]
#303060
01/05/2009 22:35
01/05/2009 22:35
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Jule1980
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Nein ich habe mein Kind ncoh nicht gemeldet. Wir werden das "Risiko" eingehen und schauen, ob wir es nach dem Urlaub anmelden. Mein Mann legt aber nicht so viel wert drauf, sonst wäre es wahrscheinlich schon längst geschehen, aber ich werde ihn bestimmt nicht dazu drängen. Mal ne andere Frage. Wenn man nach TN reist, mit Kind...sollte man sicherheitshalber Heirats- und Geburtsurkunde (Kopie) mitnehmen?
Bevor ich das nehme, was ich kriegen kann, warte ich lieber darauf, bis ich das bekomme, was ich haben will!!!
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Re: kind in konsulat melden
[Re: LOE110119]
#303335
04/05/2009 11:22
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Alina 7ayati
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Hallo, tunesische Kinder müssen nach der Geburt unverzüglich dem zuständigen Konsulat gemeldet werden. Und ja, "unsere" Kinder sind AUCH Tunesier und daher zu melden. Das gleiche betrifft deutsche Kinder, welche im Ausland geboren sind. Nur da rennt komischerweise eh jede gleich hin Schade, dass man da Unterschiede macht..... LG Simla So sehe ich das auch, und kenne es auch nicht anders. Ich habe mal meinen Papa gefragt, wie es war als ich klein war. Er hat mich auch sofort nach der Geburt angemeldet, ich versteh auch nicht wo das Problem ist, sein Kind einfach anzumelden. Aber ok Jeder so wie er mag. LG
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