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Ehevertrag????
#303242
03/05/2009 16:36
03/05/2009 16:36
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Joined: Aug 2008
Beiträge: 34 Deutschland
Linchen78
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OP
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Beiträge: 34
Deutschland
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ich weiß das es das Thema hier schon gibt aber ich werde nicht wirklich schlau daraus :-( Ich hoffe es kann mir jemand von euch weiterhelfen. Muss man wenn man in Tn heiratet einen "extra" Ehevertrag machen um als D-Frau besser abgesichert zu sein.Oder reicht es wenn man einfach die Gütertrennung vereinbart? Was kann oder muss in einen Tn Ehevertrag noch geregelt werden? Ist es nötig in Tunesien bei der Heirat einen Ehevertrag zu machen, indem festgelegt wird, daß "deutsches Recht" für die Ehe gelten soll, also das man eine Rechtswahl treffen kann? Ich habe gelesen das man auch Rechte und Pflichten der Ehegatten, z.B. Wohnsitzbestimmung, Berufstätigkeit der Ehefrau, Ausreisefreiheit der Ehefrau einbringen kann und Separat zu dem Ehevertrag kann man eine Ausreisevollmacht notariell beurkunden lassen, die der Frau ermöglicht, die erforderlichen Papiere zu einer Ausreise ohne Genehmigung des Mannes zu beschaffen. So und was mich auch noch interessiert wie verhält es sich bei einer Trauung mit seiner nicht leiblichen Tochter, wenn beide seinen Nachnamen annehmen....braucht man dann auch für das Kind immer eine Ausreisegenehmigung? Und wie verhält sich das mit dem Sorgerecht wenn auch evt noch eigene Kinder dazukommen. Hat man dann wie hier in D automatisch geteiltes Sorgerecht, kann man das regeln das die Mutter das alleinige hat? so das reicht glaub ich erstmal.....würd mich über eure Antworten sehr freuen
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Re: Ehevertrag????
[Re: Linchen78]
#304028
12/05/2009 09:51
12/05/2009 09:51
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Joined: Dec 2007
Beiträge: 4,529 Deutschland
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Ist es nötig in Tunesien bei der Heirat einen Ehevertrag zu machen, indem festgelegt wird, daß "deutsches Recht" für die Ehe gelten soll, also das man eine Rechtswahl treffen kann?
Wäre mir ganz neu. Lässt man sich in Tunesien scheiden, wird auch tunesisches Recht angewendet. Ebenso deutsches Recht in Deutschland. Das Scheidungsverfahren wird am Ende sowieso getrennt. Eine einfache Eintragung einer Scheidung beider Länder ist nicht mehr möglich. Ich habe gelesen das man auch Rechte und Pflichten der Ehegatten, z.B. Wohnsitzbestimmung, Berufstätigkeit der Ehefrau, Ausreisefreiheit der Ehefrau einbringen kann und Separat zu dem Ehevertrag kann man eine Ausreisevollmacht notariell beurkunden lassen, die der Frau ermöglicht, die erforderlichen Papiere zu einer Ausreise ohne Genehmigung des Mannes zu beschaffen.
Ehefrauen und geschiedene Frauen benötigen KEINE Ausreisegenehmigung, lediglich die Kinder. Es gibt KEINE Möglichkeit die Ausreisegenehmigung des Vaters übertragen zu lassen! Hat man dann wie hier in D automatisch geteiltes Sorgerecht, kann man das regeln das die Mutter das alleinige hat?
Nein. Und selbst wenn man in tunesien das Sorgerecht hat (geht nur, wenn man dort nachweislich lebt und arbeitet) benötigt man trotzdem die Ausreiseerlaubnis des Vaters für die Kinder. Geholfen? LG Simla
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Re: Ehevertrag????
[Re: Linchen78]
#304099
12/05/2009 20:03
12/05/2009 20:03
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Joined: Apr 2006
Beiträge: 6,893 DE: NW
Frogger
Mitglied*
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...Ich habe gelesen das man auch Rechte und Pflichten der Ehegatten, z.B. Wohnsitzbestimmung, Berufstätigkeit der Ehefrau, Ausreisefreiheit der Ehefrau einbringen kann...
All dies ist irrelevant, da in Tunesien keine Scharia gilt, sondern eine weitgehend weltliche Rechtsprechung, in der die Freiheiten der Frau gesetzlich geregelt sind. Derartige Bestimmungen sind nur in den Ländern notwendig, bei den dies per Scharia untersagt ist und keine widersprechenden gesetzlichen Bestimmungen existieren.
...Muss man wenn man in Tn heiratet einen "extra" Ehevertrag machen um als D-Frau besser abgesichert zu sein.Oder reicht es wenn man einfach die Gütertrennung vereinbart?...
Eine "Absicherung" kannst Du vergessen, es sei denn, Du vereinbarst ein außerordentlich hohes Brautgeld. Als "Schutzbestimmung" ist die Vereinbarung einer echten Gütertrennung sicherlich hilfreich (das ist übrigens auch die Normalform in Tunesien ohne Ehevertrag, anders als in Deutschland, wo es eine modifizierte Zugewinngemeinschaft ist).
Die Vereinbarung von Regelungen, die tunesischem Recht widersprechen, ist meist ungültig und kann vor einem tunesischen Gericht nicht oder nur in Einzelfällen eingefordert werden (z.B. Regelungen zur Erbfolge).
Scheidungsrecht ist das Recht des Staates, in dem der gemeinsame Lebensmittelpunkt gelegen hat - es sei denn, die beiden Eheleute einigen sich ZU DEM ZEITPUNKT der Scheidung auf das Recht des Heimatlandes eines der Eheleute.
Bei einer nicht-leiblichen Tochter hängt die Ausreisegenehmigung davon ab, wer ihr Vater ist: ein anderer Tunesier: -> braucht Genehmigung ihres leiblichen Vaters, ein nativer (!) Europäer: -> braucht keine Genehmigung.
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