Wie ist das denn dann? Wenn er also den Sprachtest nicht gemacht hätte und immer nur ein Touristenvisum hat, aber als Vater des Kindes anerkannt ist, bei bestehender Ehe, kann er dann ein längeres Visum (FZF) trotzdem trotzdem beantragen?
Ich weiß jetzt nicht wirklich, was du meinst...
Wenn man ein gemeinsames Kind hat, muss man nicht verheiratet sein und auch der Deutschtest ist nicht erforderlich...
Dann stellt der Mann in Tunesien nicht einen Antrag auf FZF sondern auf Zuzug zum Kind (sofern leiblich)!