Original geschrieben von: Anty1
Sofern der Vater z. B. Tunesier ist und man ein gemeinames Kind hat, hilft das schon...

Denn auch wenn er sich von der Frau getrennt haben sollte und nicht aus eigener Kraft für sich sorgen kann, hat er einen Anspruch auf Aufenthalt zur Personensorge des Kindes (sofern er die auch wahr nimmt).

Ist damit deine Frage beantwortet?

Gruß, Anty


Wie ist das denn dann? Wenn er also den Sprachtest nicht gemacht hätte und immer nur ein Touristenvisum hat, aber als Vater des Kindes anerkannt ist, bei bestehender Ehe, kann er dann ein längeres Visum (FZF) trotzdem trotzdem beantragen?

Bei einer evtl Trennung hätte er ja dann den Trumpf KIND zum Anspruch auf Aufenthalt zur Personensorge des Kindes
und jönnte sogar Unterhalt verlangen, wenn die Frau mehr verdient als er??? confused