na ja ich verstehe es auch nicht so richtig....

Wenn das Kind einen deutschen Nachnamen hat und nicht beim Konsulat gemeldet ist, kann es doch immer als dt. Kind durchgehen. Zumindest wenn man allein reist, also ohne Mann. Reist du mit Mann ein, aber ohne wieder zurück, könnte das natürlich schon auffallen. Aber es ist auf alle Fälle im Fall einer Scheidung besser. Denn dann kannst du weiterhin nach Tun. reisen und evtl die Großeltern oder so besuchen, was man wenn das Kind einen arab. Namen hat bzw. gemeldet ist nicht kann, weil es dann ja die Erlaubnis des Vaters braucht.


Bevor ich das nehme, was ich kriegen kann,
warte ich lieber darauf,
bis ich das bekomme, was ich haben will!!!