@anchadia: die familie weiss doch nicht ob das kind gemeldet ist oder nicht. und der ehemann müsste dazu selbst in die pötte kommen :-) abgesehen davon hab ich meinem mann gegenüber schon argumente gebracht warum ich ihn nicht melden möchte. begeistert ist er nicht...
Hi Dreamfighter,
wie alt ist denn Dein Sohn jetzt und wie oft seid Ihr gereist, ohne ihn anzumelden? Kann mir vorstellen, dass das jedes Mal ganz schön spannend ist auf der Rückreise, wenn Ihr den gleichen Nachnamen habt! Würde ich auch ferne so machen und überlege mir gearde, ob es was bringt, den Doppelnamen zu nehmen für mich und für die Kinder den deutschen Familiennamen. Falls das geht. Auch die Gründe Deinem Mann gegenüber, um die Nichtanmeldung zu begründen würden mich (gerne auch per pn) brennend interessieren. Kann mir vorstellen, dass er uU. sagt, Du würdest ihm nicht vertrauen...könnte die Beziehung gefährden. Außerdem kann er ja jederzeit dann das Kind im Nachhinein anmelden. Nur die Eheschließung in D muss man ja anscheinend innerhalb der ersten drei Monate in T anzeigen...die Geburt nicht... Habe gehört, dass es auch eine Rolle spielt, wie lange die Mutter mit Kind bleibt: sind es weniger als drei Monate, wird vom Vater keine Einverständnis-Bescheinigung verlangt, ab drei Monate schon! Schreibt doch bitte mal dazu Eure Erfahrungen.