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Re: kind in konsulat melden
[Re: Jule1980]
#302518
26/04/2009 18:37
26/04/2009 18:37
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Joined: Mar 2008
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LOE120908
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wir melden ihn ncht vorher beim Konsulat..ihr könnt ja geburtsurkunde mitnehmen und ihn in TN beim Rathaus anmelden. Probleme gibt es ja wenn, dann nur bei der Ausreise. PN für dich Hallo Jule, Du scheinst Dich ja gut auszukennen... vielleicht kannst Dudas beantworten was wäre, wenn 1. ich das K. in D zur Welt gebracht habe, wir aber zwei verschiedene NachNamen haben.Hat es dann den Namen des Vaters, wenn wir verheiratet sind (in Tun geheiratet?) 2. das Kind in Tunesien oder Im Konsulat nicht anmelden und dann ein und ausreisen wollen nach T? Die wissen doch dann, dass es das Kind eines T ist und damit T. Liebe Grüße, anchadia
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Re: kind in konsulat melden
[Re: LOE120908]
#302520
26/04/2009 19:06
26/04/2009 19:06
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Joined: Jul 2007
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Jule1980
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Ruhrpott
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Hallo anchadia
Bei uns ist da er Fall: Ich anderen Namen als Kind und Papa (Kind hat Namen des Papas) Früher gab es bei der Anmeldung im Konsulat deshalb Probleme, d.h. TN wollte keinen Pass fürs Kind ausstellen, weil es nicht hieß wie der Papa (es wurde mir erzählt, das es dann im tn. pass den Namen des Vaters hatte, aber da weiß ich nicht obs stimmt). Heute ist es wohl nicht mehr so. D.h. das Kind hat im tn Pass den deutschen Nachnamen. Trotzdem hat in TN der Vater das Recht. Also der nachname spielt keine Rolle.
Egal wo ihr geheiratet habt, wenn du in D. ein Kind gebärst und ihr 2 verschiedene Namen habt, müsst ihr euch auf einen Nachnamen einigen und so heißen dann alle Kinder. Also könnt ihr das Kind nach dir oder nach deinem Mann nennen.
Von D. nach TN reisen ist kein Problem. Nur wieder zurück. Aber wie schon erwähnt: Wir melden unseren Sohn auch erstmal nicht an. Wenn dein Kind einen dt. Nachnamen hat und du allein mit dem Kind nach TN reist und wieder zurück (Kind nicht beim Konsulat gemeldet) dürfte es keine Probleme geben. Wenn du mit Mann reist und allein zurück evtl. schon. Bei einem arab. Nachnamen, werden sie auf jeden Fall bei der Ausreise fragen wo der Vater ist oä.
Bevor ich das nehme, was ich kriegen kann, warte ich lieber darauf, bis ich das bekomme, was ich haben will!!!
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Re: kind in konsulat melden
[Re: Katousti]
#302563
27/04/2009 11:19
27/04/2009 11:19
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Hallo Dreamfighter,
unser Sohn ist auch noch nicht angemeldet und ich war schonmal mit ihm in Tunesien, nur mit dem deutschen Pass. Es gab überhaupt kein Problem, nicht mal eine Nachfrage.
viele Grüße Danke Jule! für Kat und Dreamfighter, Schneeeule... habt Ihr denn alle den gleichen Nachnamen? nehme an, dass es schon Probleme geben kann, wenn alle den gleichen Nachnamen haben, aber so tun, als ob das Kind "nur deutsch" wäre. Aber Euren Beiträgen zufolge ja nicht, wenn man das Kind nicht anmeldet. Was sagen dann dazu allerdings die Ehemänner und die Families? lg, anchadia
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Re: kind in konsulat melden
[Re: dreamfighter]
#302723
29/04/2009 00:54
29/04/2009 00:54
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danke für euere antworten.
@anchadia: die familie weiss doch nicht ob das kind gemeldet ist oder nicht. und der ehemann müsste dazu selbst in die pötte kommen :-) abgesehen davon hab ich meinem mann gegenüber schon argumente gebracht warum ich ihn nicht melden möchte. begeistert ist er nicht... Hi Dreamfighter, wie alt ist denn Dein Sohn jetzt und wie oft seid Ihr gereist, ohne ihn anzumelden? Kann mir vorstellen, dass das jedes Mal ganz schön spannend ist auf der Rückreise, wenn Ihr den gleichen Nachnamen habt! Würde ich auch ferne so machen und überlege mir gearde, ob es was bringt, den Doppelnamen zu nehmen für mich und für die Kinder den deutschen Familiennamen. Falls das geht. Auch die Gründe Deinem Mann gegenüber, um die Nichtanmeldung zu begründen würden mich (gerne auch per pn) brennend interessieren. Kann mir vorstellen, dass er uU. sagt, Du würdest ihm nicht vertrauen...könnte die Beziehung gefährden. Außerdem kann er ja jederzeit dann das Kind im Nachhinein anmelden. Nur die Eheschließung in D muss man ja anscheinend innerhalb der ersten drei Monate in T anzeigen...die Geburt nicht... Habe gehört, dass es auch eine Rolle spielt, wie lange die Mutter mit Kind bleibt: sind es weniger als drei Monate, wird vom Vater keine Einverständnis-Bescheinigung verlangt, ab drei Monate schon! Schreibt doch bitte mal dazu Eure Erfahrungen.
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