Original geschrieben von: Frogger
...In Ländern, die entweder islamische Staaten sind oder die auf der islamischen Lehre basieren (wie Tunesien), wird die Definition in enger Auslegung durch den Koran und seine Auslegungen gebildet, die aussagen, welche Körperteile und Handlungen öffentlich dargestellt werden dürfen. Diese enge Auslegung spielt deshalb eine Rolle, weil sich Richter daran orientieren können (doch nicht müssen, solange die Scharia nicht Bestandteil der Rechtsprechung ist)...


Was'n dann mit Bikini und Badeanzug bzw. knappen Badehöschen an öffentlichen Stränden??? Da laufen oder liegen ja die meisten mit voller Absicht so rum...

LG, Alibaba