Hallo ! Also ich bin ja nun auch noch nicht 100% Koran sicher und Du hast ja wohl auch zwei Fragen gestellt. Im Thema wurde ja schon von mehrer Usern geschrieben, dass ein Muslim, wenn er denn nach dem Koran lebt, eine geschieden Frau heiraten kann, wenn diese einer der monotoistischen Religionen angehört - Christentum,Judentum oder Islam! Der zweite Teil Deiner Frage ist schon schwieriger. Hier müßte man wohl sehr weit ausholen und vorallem kommt es darauf an wo die Ehe geschlossen wird, also in welchem Land mit welchem Eherecht. Prinzipiel ist aber klar, dass Intimitäten, vorallem aber GV für nach dem Koran lebenden Muslime, hier oft als strenggläubige Muslime bezeichnet, erst nach der Eheschliesung gestattet ist. Selbst die in der Mosche geschlossene Ehe ist ein Rechtsakt auf der Grundlage der Scharia, z.B. muß aus diesem Grund in einigen Ländern die Braut auch nicht anwesend sein, es langt der Vormund. Nach dem Koran und der Scharia muß die Braut aber vorab ihr Einverständs geben. Leider kommt es auch heute noch zu sogenannten "Zwangsehen", dies ist aber Tradition und nicht Islam! Aber ich schweife ab. Bei traditionellen,islamishcen Eheschliesungen soll es daher erst nach der "Heimholung" (oder so änlich), also wenn die Braut/Ehefrau im Elternhaus abgeholt wurde und ins Haus ihres Ehemannes kommt, zur "ersten" Nacht kommen. LG norbi