Original geschrieben von: norbi
Hallo Kati Belkhir !
Natürlich kann er eine GESCHIEDENE Frau heiraten!
Nur im ersten Beitrag wurde ja geschrieben, dass sie noch nicht geschieden ist. Dann kam der Beitrag, dass die Scheidung wohl bald erfolgt. Ja, Du hast recht, ein gläubiger Muslim darf erst nach der Eheschliesung intim werden!
LG norbi


Hallo, was wäre denn, wenn sie sich wegen ihm, also ihrer Urlaubsliebe zur Scheidung entschieden hätte?
das wäre doch dann jedenfalls HARAM?

und das selbst, wenn sie imt dem S.ex bis nach der EHeschließung warten..., oder?

welche Eheschließung gilt eigentlich für die Erlaubnis zum S.ex im Islam: die standesamtliche,
die islamische, also der Vertrag vor einem Imam,
oder die Feier vor/mit der ganzen Familie?

LG, anchadia

Last edited by Uwe Wassenberg; 19/04/2009 17:42. Reason: So schlimm ist das verbotene Wort auch nicht ;-)