Original geschrieben von: anchadia


Aber gibt es nicht auch eine Möglichkeit, wenn man den FS ais Tunesien hat (als Tunesier), dass man auch innerhalb der ersten 6 Monate, in denen man ja zwangsläufig schon eine Aufenthaltsberechtigung erworben hat, diesen Führereschein für fauerhaften Gebarach in D anerkennen lassen kann?
Habe das so vor ein paar Jahren gehört...


Nein anchadia, das wurde irgendwann mal aufgehoben. Jetzt darf man nach 6 Monaten nicht mehr fahren, sondern muss nochmal ne theoretische und praktische Prüfung machen.

Schönen Abend für dich,
Anty


Ein Lächeln bewirkt soviel...