Das Touristenvisum berechtigt zum Besuch JEDES Landes, welches das "Schengener Abkommen" unterzeichnet hat.
Es ist insbesondere völlig egal, in welchem dieser Länder der Besuch beginnt, endet, oder ob überhaupt das Land aufgesucht wird, aus dem das Visum "stammt".
Inwieweit man einen Besuch in Frankreich als Grund bei der BEANTRAGUNG eines Visums bei der Deutschen Botschaft angeben sollte (oder umgekehrt), das mag sich jeder selbst überlegen. :-)
Eine Ticketreservierung ist keine Buchung - die kriegt man überall, sogar am Flughafen in Monastir oder Tunis innerhalb einer Minute und wird, wie schon an anderer Stelle einmal geschrieben, von der Botschaft nur dafür verwendet, den ersten Gültigkeitstag und die Dauer des Visums festzulegen.
Danach muß man weder das reservierte Ticket buchen, noch überhaupt ein Flugzeug zum Verlassen des Landes verwenden (oder eine Fähre, falls es eine Fährenreservierung war).