Jeder deutsche Staatsangehörige, der - auch nur vorübergehend - im Amtsbezirk einer Vertretung lebt, kann in eine Krisenvorsorgeliste gemäß § 6 Abs. 3 des deutschen Konsulargesetzes aufgenommen werden.
Die Aufnahme in die Krisenvorsorgeliste erfolgt ab sofort passwortgeschützt im online-Verfahren. Auch wenn vor Einführung des online-Verfahrens bereits eine Registrierung erfolgt war, ist eine Neuanmeldung erforderlich, da die bisher manuell geführten Listen durch das neue Verfahren ersetzt werden.

§ 6 Abs. 3 Konsulargesetz fordert die deutschen Auslandsvertretungen auf, im Interesse der Krisenvorsorge Listen der in ihrem Amtsbezirk ansässigen Deutschen und ihrer Familienangehörigen zu führen. Die Botschaft/ das Generalkonsulat wäre Ihnen daher dankbar, wenn Sie die erbetenen Daten möglichst umfassend eingeben und auch laufend aktualisieren könnten. Alle Angaben sind freiwillig und werden vertraulich behandelt. Es gibt keine gesetzliche Meldepflicht für im Ausland lebende Deutsche. Mit dem Abschicken Ihrer Daten erklären Sie sich einverstanden, dem Auswärtigen Amt bzw. den vom Auswärtigen Amt beauftragten Organisationen Ihre Daten zum Zweck der konsularischen Betreuung in Krisenfällen zu überlassen. Im Krisen- und Evakuierungsfall kann es auch erforderlich werden, Ihre Daten dem Bundesministerium der Verteidigung, dem Bundesministerium des Innern sowie anderen Außenministerien der EU und deren Auslandsvertretungen zu überlassen.

Zur Registrierungsseite:
http://service.diplo.de/registrierungav

Quelle: Deutsche Botschaft Tunis
http://www.tunis.diplo.de/Vertretung/tunis/de/04/Informationen__fuer__Deutsche.html

Last edited by Uwe Wassenberg; 28/05/2012 14:33. Reason: Link aktualisiert