ANSCHRIFT
Botschaft der Bundesrepublik Deutschland
1, rue el Hamra, Mutuelleville
1002 Tunis-Belvédère / TUNESIEN
INTERNET:
www.tunis.diplo.deTEL (00216) 71-78.64.55 -
FAX (00216) 71-78.82.42
Eheschließung in Tunesien:Die Botschaft der Bundesrepublik Deutschland in Tunis ist nicht zur Vornahme von Eheschließungen ermächtigt.
Die Trauung in Tunesien kann nur vor dem zuständigen tunesischen Standesbeamten bzw. Notar erfolgen.
Bedenken Sie vor einer Eheschließung im Ausland auch immer die güterrechtlichen Folgen!
In Tunesien kann der Güterstand der Gütergemeinschaft und Gütertrennung gewählt werden. Die in Deutschland übliche Zugewinngemeinschaft (die bei keiner Vereinbarung der gesetzliche Güterstand ist,) ist in Tunesien nicht vorgesehen.
Tunesische Standesämter / Notare verlangen von der/dem deutschen Verlobten üblicherweise folgende Unterlagen:
- ein Ehefähigkeitszeugnis Ihres Standesamtes in Deutschland
- eine das deutsche Ehefähigkeitszeugnis ergänzende französischsprachige Bescheinigung der Deutschen Botschaft Tunis (hierzu legen Sie bitte das deutsche Ehefähigkeitszeugnis im Original und Ihren Pass vor, Abgabe Mo.-Fr. 08.00-10.30 Uhr am Schalter 5 der Konsularabteilung, Gebühr: 30 € in Dinar zum jeweiligen Tageskurs (nur Barzahlung möglich, keine spezielle Terminvereinbarung nötig), Abholung am darauf folgenden Arbeitstag um 14:00 Uhr bzw. freitags um 12:30 Uhr)
- Meldebescheinigung Ihrer Wohnsitzbehörde mit einer von einem staatlich anerkannten Übersetzer angefertigten französischen Übersetzung
- Ihre Geburtsurkunde neueren Datums mit einer von einem staatlich anerkannten Übersetzer angefertigten französischen Übersetzung
- Ihr Reisepass oder sonstiger Nachweis der Staatsangehörigkeit und Identität
- manche Standesämter verlangen ein von einem in Tunesien ansässigen Arzt ausgestelltes medizinisches Gesundheitszeugnis
- soweit zutreffend Heirats- und Scheidungsurkunden Vorehen betreffend mit einer von einem staatlich anerkannten Übersetzer angefertigten französischen Übersetzung
- Bei der Eheschließung eines deutschen Staatsangehörigen mit einer tunesischen Verlobten wird eine Bescheinigung eines islamischen Geistlichen verlangt, aus der hervorgeht, dass der nichtmuslimische Verlobte zum Islam übergetreten ist. Bei der Eheschließung eines tunesischen Verlobten mit einer deutschen Staatsangehörigen bzw. bei einer Eheschließung zwischen zwei nicht muslimischen Ausländern wird diese Bescheinigung nicht verlangt.
Rechtsverbindliche Auskunft kann Ihnen nur das zuständige tunesische Standesamt bzw. die Notare, vor denen die Ehe geschlossen werden soll, erteilen, nicht jedoch die Deutsche Botschaft Tunis!!! Die/der tunesische Verlobte sollte sich unmittelbar mit dem Standesamt / den Notaren in Verbindung setzen.
Ehefähigkeitszeugnis:Das Ehefähigkeitszeugnis kann nur auf Antrag von dem für Sie zuständigen Standesamt (am jetzigen oder letzten Wohnsitz) in Deutschland, - nicht aber von der Botschaft - ausgestellt werden.
Folgende Unterlagen sind zur Beschaffung des Ehefähigkeitszeugnisses üblicherweise erforderlich:
Deutsche/r Verlobte/r:- Meldebescheinigung der Wohnsitzbehörde
- Ihre Geburtsurkunde
- Ihr Reisepass oder ein anderer Nachweis der Staatsangehörigkeit
- soweit zutreffend Heirats- und Scheidungsurkunden Vorehen betreffend
Tunesische/r Verlobte/r:- Ihre von der Deutschen Botschaft Tunis legalisierte Geburtsurkunde (Certificat de naissance) mit deutscher Ãœbersetzung
- Ihre von der Deutschen Botschaft legalisierte Meldebescheinigung (Certificat de résidence) mit deutscher Übersetzung
- Eine von der Deutschen Botschft Tunis legalisierte Ledigkeitsbescheinigung (Certificat de célibat) mit deutscher Übersetzung
- Eine von der Deutschen Botschaft beglaubigte Fotokopie Ihres Passes
- soweit zutreffend Ihre von der Deutschen Botschaft Tunis legalisierte Heirats- und Scheidungsurkunden Vorehen betreffend, mit deutscher Ãœbersetzung
Rechtsverbindliche Auskunft hierüber kann Ihnen nur das zuständige deutsche Standesamt erteilen, nicht jedoch die Deutsche Botschaft Tunis!!!
Sämtliche tunesische Urkunden sollten zur Verwendung in Deutschland legalisiert werden!
Es ist deshalb empfehlenswert, nach der Eheschließung auch die Heiratsurkunde von der Botschaft legalisieren zu lassen.
Bezüglich der Legalisation von tunesischen Urkunden ist Folgendes zu beachten:
- Bevor die Deutsche Botschaft eine tunesische Urkunde legalisieren kann, müssen folgende Behörden beteiligt werden (Einholung von Vor- und Überbeglaubigung):
Urkunden der Standesämter und sonstigen Verwaltungsbehörden:
- Das für die Ausstellung der Urkunde zuständige tunesische Gouvernorat (Vorbeglaubigung)
- Das tunesische Außenministerium (Ministère des Affaires Etrangères / Direction des Affaires Consulaires, Avenue de la Ligue Arabe, Nord Hilton, 1002 Tunis - Belvédère, Tel.:
71-847.500, 71-847.010)
Urkunden der Justizbehörden (Urteile, Gerichtsbeschlüsse, zumeist zunächst beim zu ständigen Gericht):
- Das tunesische Justizministerium (Ministère de la Justice, Bd. Bab Bénat, 1006 Tunis-La Kasbah, Tel.: 71-561.440)
- Das tunesische Außenministerium (Ministère des Affaires Etrangères / Direction des Affaires Consulaires, Avenue de la Ligue Arabe, Nord Hilton, 1002 Tunis - Belvédère, Tel.:
71-847.500, 71-847.010)
- Die tunesischen Urkunden müssen im Original vorgelegt werden (Kopien können nicht beglaubigt werden).
Urkunden, die mit einer automatisierten Unterschrift erstellt wurden, können nur dann legalisiert werden, wenn zunächst entweder die handschriftliche Unterschrift nachgeholt oder das
Dokument von der ausstellenden Behörde manuell beglaubigt wurde.
Der Antrag auf Legalisation von Urkunden muss durch den Urkundeninhaber oder eine von ihm schriftlich ermächtigte Person persönlich bei der Botschaft eingereicht werden. Hierbei
ist auch der Bezug zum deutschen Rechtsverkehr darzulegen, also z.B. die Mitteilung einer deutschen Behörde, dass für ein konkretes Anliegen Urkunden in legalisierter Form benötigt
werden (bei einer Anmeldung zur Eheschließung wird vom Standesbeamten oftmals ein "Laufzettel" ausgehändigt).
Bevollmächtigte müssen abgesehen von der zu legalisierenden und bereits mit der Vor- und Überbeglaubigung versehenen Urkunde folgende Unterlagen vorlegen:
- eine schriftliche und signierte formlose Vollmacht der/des Urkundeninhabers/-in (die Unterschrift muss nicht von einer amtlichen Stelle beglaubigt sein)
- eine Fotokopie des Passes des Urkundeninhabers
- Eine Fotokopie des deutschen Aufenthaltstitel, falls der Urkundeninhaber in Deutschland lebt und dort visumpflichtig ist.
- Nachweis des Bezuges zum deutschen Rechtsverkehr z.B. in Form einer Mitteilung der deutschen Behörde, dass die Urkunde für ein konkretes Anliegen in legalisierter Form benötigt wird (bei einer Anmeldung zur Eheschließung wird vom Standesbeamten oftmals ein "Laufzettel" ausgehändigt).
Für die Legalisation werden von der Botschaft Gebühren und Auslagen nach dem Auslandskostengesetz erhoben. Die Gebühr beträgt z.Zt. EUR 20,- bis EUR 80,- (abhängig vom Gegenstand
der Urkunde), zu zahlen jeweils in tunesischen Dinar zum Tageskurs. Es ist nur Barzahlung möglich.
Gebührenbeispiele: - (Personenstandsurkunden wie z.B. die Geburtsurkunde und die Heiratsurkunde einer standesamtlichen Trauung je 20,- € ),
- Heiratsurkunden bei Trauung vor dem Notar 40,- €,
- Ledigkeitsbescheinigungen 40,- €,
- Wohnsitzbescheinigungen 40,- €,
- Gerichtsurteile 40,- €.
- Die Gebühr für die Beglaubigung einer Passkopie (übliche Unterlage für die Eheschließung) liegt bei 10,- €.
Der Einzug der Kosten per nachträglicher Kostenrechnung wird nicht praktiziert, die Gebühr ist stets bar bei der Botschaft zu bezahlen.
Zum Aufgabenumfang der Botschaft gehört es nicht, Urkunden zu beschaffen oder Vor- und Überbeglaubigung einzuholen. Dies muss vom Urkundeninhaber bzw. über eine von ihm beauftragte Person bzw. einen Anwalt erledigt werden.
Der Kurierweg des Auswärtigen Amtes steht für die Versendung von Urkunden oder von Bargeld zur Gebührenbegleichung nicht zur Verfügung.
Zu legalisierende Urkunden werden während der Besuchszeiten der Botschaft montags bis freitags zwischen 08.00 und 10.30 Uhr in der Konsularabteilung der Botschaft (Schalter 5) entgegengenommen. Eine spezielle Terminvereinbarung hierzu ist nicht notwendig.
Die Abholung erfolgt am darauf folgenden Arbeitstag montags bis donnerstags um 14.00 Uhr, freitags um 12.30 Uhr.
Eheschließung in der Bundesrepublik Deutschland:Die tunesischen Behörden stellen keine Ehefähigkeitszeugnisse aus. Der tunesische Verlobte muss deshalb über das zuständige deutsche Standesamt des beabsichtigten Eheschließungsortes beim
Oberlandesgericht einen Antrag auf Befreiung von der Vorlage eines Ehefähigkeitszeugnisses stellen.
Grundsätzlich muss der tunesische Verlobte die selben oben genannten Unterlagen vorlegen.
Rechtsverbindliche Auskunft zu den benötigten Unterlagen kann Ihnen nur das zuständige deutsche Standesamt selbst erteilen, nicht jedoch die Deutsche Botschaft in Tunis!!!
Bei einer Eheschließung in Deutschland ist der tunesische Ehegatte nach tunesischem Recht verpflichtet, diese Eheschließung innerhalb von 3 Monaten bei dem zuständigen tunesischen Konsulat in Deutschland anzuzeigen.
Übersetzungen können von einem staatlich anerkannten Übersetzer in Deutschland oder zum Beispiel von einem der Übersetzer gefertigt werden, die in der Liste der bei der Botschaft Tunis bekannten Übersetzer aufgeführt sind.
Die Liste finden Sie hier: Deutsch:
http://www.tunis.diplo.de/Vertretung/tunis/de/04/Konsularischer__Service/Konsularhilfe.htmlFranzösisch:
http://www.tunis.diplo.de/Vertretung/tunis/fr/04/Konsularischer__Service/Konsularhilfe.htmlÃœbersetzungen von tunesischen Urkunden sollten nach erfolgter Legalisation erfolgen.
Visumantrag zum Zweck des Ehegattennachzugs bzw. zum Zweck der Eheschließung:Anträge auf Erteilung eines Visums zum Ehegattennachzug bzw. zum Zweck der Eheschließung können nur persönlich bei der Deutschen Botschaft Tunis (nicht bei dem Honoarkunsulat auf Djerba) unter Vorlage des Reisepasses, zweier Passbilder sowie der legalisierten und in die deutsche Sprache übersetzten Heiratsurkunde gestellt werden. Für dieses Visum ist die Zustimmung der zuständigen Ausländerbehörde zwingend vorgeschrieben. Die Bearbeitungszeit beträgt üblicherweise ca. 6 - 8 Wochen, in manchen Fällen auch länger. Weitergehende verbindliche Auskünfte erteilt Ihnen die Visastelle der Botschaft oder besuchen Sie uns im Internet unter
http://tunis.diplo.de . Dort finden Sie auch die
Visummerkblätter und Visumantragsformulare.
Quelle: tunis.diplo.de
Merkblatt Eheschließung
Stand: 06.02.2009
http://www.tunis.diplo.de/contentblob/366178/Daten/331131/pdf_eheschliessung.pdf