Hallo ! Der Vater hat vor Gericht zu verstehen gegeben das er nach Tunesien zurückkehren möchte,also wird er dann auch seine Tochter mitnehmen und sie mit Sicherheit nicht seinen Verwandten in Deutschland überlassen.Ich bin bei solchen "Geschichten" immer sehr vorsichtig, denn wenn das Kind erst einmal in Tunesien ist ,ist es für die Mutter "verloren".Gruss Siggi.