Da hab ich mal ne Frage:

Was heißt hier rein rechtlich? Und was für ne Strafe würde denn der Imam bekommen?

Bei der kirchlichen Trauung verstehe ich es ja. Da die ja nach der standesamtlichen Trauung auch anerkannt wird und ist.

Aber bei der islamischen Hochzeit versteh ich das nicht so ganz. Ob ich die nun vor oder nach dem Standesamt mache... es interessiert doch eh keinen, also ich meine anerkannt ist die doch eh nicht. (ich habe nur mal die Antwort von einem Amt gehört.. Die "Heiratsurkunde" können sie sich als Andenken an die Wand hängen.wie witzig dacht ich nur)

Ich habe auch islamisch geheiratet (2006 hier in Deutschland). Und sind bis jetzt noch nicht standesamtlich verheiratet.