Es gibt diese vorgefertigten Mustermietverträge, bei dem sich die Kündigungsfristen nach Mietdauer richten.
Ich erinnere mich jedoch in letzter Zeit von einem Urteil gelesen zu haben, bei dem der Mieter seine 3 Monate, bei im Vertrag festegelegten 6 Monaten,einklagte und Recht bekam, da es sich um solch einen vorgefertigten Mustermietvertrag handelte.
Mal davon abegesehen, findet man einen Nachmiter, wäre das Problem doch auch relativ schnell erledigt...
lg