!!!Es gibt lediglich einen Ausnahmefall, in dem die Vaterschaft anerkannt werden kann, obwohl die Mutter noch verheiratet ist:
* Das Kind kommt zur Welt, nachdem der Scheidungsantrag bereits bei Gericht eingereicht wurde und
* neben der Mutter ist auch ihr Noch-Ehemann damit einverstanden, dass ein anderer Mann die Vaterschaft anerkennt.!!!
bei gericht reicht da aus? es muss noch kein urteil ergangen sein? ich nahm an, die scheidung müsse rechtskräftig sein... ist es sonst nicht wie normales "getrennt leben", was den vater staat dann ja auch net interessiert und obwohl sich mann & frau keines blickes mehr würdigen - er dann doch zum daddy abgestempelt wird? wenn enin dann hab ich wieder was gelernt, danke.