Hab das im Internet gefunden.

www.familienrecht.suite101.de/article.cfm/vaterschaftsanerkennung

Wann ist die Vaterschaftsanerkennung möglich?

Die Anerkennung der Vaterschaft ist nur dann möglich, wenn die Mutter des Kindes nicht verheiratet ist. Ist sie verheiratet, so ist automatisch ihr Ehemann Vater des Kindes. Dies gilt selbst dann, wenn er nicht dessen leiblicher Vater ist. Nur wenn die Vaterschaft des Ehemannes erfolgreich angefochten wurde, kann ein anderer Mann die rechtliche Vaterrolle durch eine entsprechende Erklärung übernehmen.

!!!Es gibt lediglich einen Ausnahmefall, in dem die Vaterschaft anerkannt werden kann, obwohl die Mutter noch verheiratet ist:

* Das Kind kommt zur Welt, nachdem der Scheidungsantrag bereits bei Gericht eingereicht wurde und
* neben der Mutter ist auch ihr Noch-Ehemann damit einverstanden, dass ein anderer Mann die Vaterschaft anerkennt.!!!