...Es kann schon sein, dass sich ihr Mann strafbar gemacht hat, oder zumindest beihilfe zu einer straftat geleistet hat indem er das Geld von ihr angenommen hat...

doch nicht notwendigerweise auch nach den Gesetzen des Landes, in dem er lebt. Und selbst wenn er z.B. Deutscher wäre, der jetzt im Ausland lebt - Vermögensdelikte im weiteren Sinne sind so gut wie niemals auslieferungsfähig oder im Ausland vollstreckbar (Ausnahmen zwischen einigen EU-Ländern). :-)