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Nach 3 Jahren... #296552
09/02/2009 19:53
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chipie Offline OP
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Wahrscheinlich gabs diese Frage auch schon einmal, aber ich find grade nichts...
Mein Mann wird im Juni diesen Jahres 3 Jahre hier sein. Sein Visum geht bis 2010- kann er dennoch schon die NE beantragen, oder muss er warten bis das aktuelle Visum abgelaufen ist?
Naechster Punkt- stimmt es wirklich, dass ein Tunesier, sofern er mit einer dt. Staatsbuergerin verheiratet ist, bereits nach 3 jahren die dt. Staatsbuergerschaft beantragen kann?! Falls ja, wie geht das vor sich, welche Voraussetzungen muss man erfuellen? Wuerde mich ueber Erfahrungsberichte freuen!

Re: Nach 3 Jahren... [Re: chipie] #296557
09/02/2009 21:10
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ihr könnt die NE nach den 3 Jahren versuchen zu beantragen - einige ABH-Beamten sind da aber eigen und vertrösten auf eine bestehende AE ... versuch macht klug! Einfach Termin ausmachen und fragen!!

Ein Ausländer, der 3 Jahre mit einer Deutschen verheiratet ist, kann die deutsche Staatsbürgerschaft beantragen - einfach bei entsprechender Stelle fragen gehen, welche Papiere IHR vorlegen müsst - bei meinem Schwager waren es weniger Papiere als für die NE ... nachweisen mußte er Gehalt (auch weniger als für die NE), ein Zertifikat der VHS über die Deutschkenntnisse und meine Schwester mußte einen Bogen ausfüllen, auf dem väterlicherseits die Familie beschrieben werden mußte (glaube bis 1915 zurück) - da väterlicherseits die Abstammung als deutsch bekundet wird. War alles absolut kein Drama - ging alles sehr fix. Dann ab zur Eidabnahme und schon isser Deutscher.

achso: sollte die ABH faxen machen: man kann den deutschen Pass auch mit "nur" einer AE beantragen ... er darf sich in D nur nichts zu schulden kommen lassen (Verfahren anhängend sein) - die TN machen sich untereinander gern den Kopp heiß, daß man erst ne NE haben muß

Last edited by Vic; 09/02/2009 21:15. Reason: zusatz

Mag sein, daß Stille Zufriedenheit sei; doch ich sage euch, daß gerade in der Stille Widerstand, Auflehnung und Verachtung wohnen.
*Khalil Gibran*
Re: Nach 3 Jahren... [Re: chipie] #296558
09/02/2009 21:13
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ja, er kann schon die NE beantragen und er kann sich nach 3 Jahren einbürgern lassen. Er bzw. du musst 60 Monate Rentennachweis nachweisen, bestätigen, dass du dt. bist, 1000 Papiere aufbringen, mind. 250 Euro zahlen, Einbürgerungstest an der VHS machen, B1 Sprachtest nachweisen,....aber es geht.

Wir stecken gerade mitten drin, natürlich nicht ohne Probleme, da man deinen Stammbaum bis 1950 zurückverfolgen muss und mein Papa bei Pflegeeltern groß wurde und man nicht weiß wer der Vater meines Papas war...nur das er bzw seine Eltern aus dem heutigen Tschechin kommen. Deshalb hat es sich nun schon 2 mal verzögert und das problem ist, dass man(n) alle 3 Monate eine aktuelle beglaubigte und übersetzte Geburtsurkunde benötigt. Also haben wir nun schon 2 mal eine aus TN schicken lassen und hier für 35 Euro übersetzen lassen.


Bevor ich das nehme, was ich kriegen kann,
warte ich lieber darauf,
bis ich das bekomme, was ich haben will!!!




Re: Nach 3 Jahren... [Re: Vic] #296560
09/02/2009 21:17
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da sieht man die Unterschiede...bei uns sind es total viele Papiere, aber stimmt Gehaltsabrechnungen der letzten 3 Monate von ihm und mir brauchten wir auch, und Familie mütterlich und väterlich (baer nur bis 1950).

Also wie schon gesagt, bei uns ist es nicht so einfach.


Bevor ich das nehme, was ich kriegen kann,
warte ich lieber darauf,
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Re: Nach 3 Jahren... [Re: Jule1980] #296561
09/02/2009 21:18
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dann habt ihr aber nen scharfen hund da sitzen - hier war das Problemlos ... Geburtsurkunde haben sie beispielsweise die gleiche benutzt, die meine schwester damals für das EFZ benutzte s27


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Re: Nach 3 Jahren... [Re: Vic] #296563
09/02/2009 21:22
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ist das vielleicht von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich? Auch hat bei uns nicht die normale Heiratsurkunde aus dem Familienbuch gereicht. Wir müssen uns nun eine direkt vom Standesamt besorgen, dass in unserem Fall nur 500 km weit weg ist. Das gleiche gilt für die Heiratsurkunde meiner Eltern... s18


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Re: Nach 3 Jahren... [Re: Jule1980] #296565
09/02/2009 21:27
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Nachweise von ihr waren nicht das Problem, da gleiches Standesamt vom Bezirk wo wir geboren sind ...

Kann schon sein, daß es von Bundesland zu Bundesland Unterschiede gibt - aber im großen und ganzen haben sie ja die gleichen Richtlinien ... aber jeder Beamte hat seinen Ermessensspielraum, den er ausnutzen kann und prüfen kann...

In solchen Angelegenheiten quatscht meine Schwester eh jeden Beamten in Grund und Boden, daß er nicht mehr weiß, was wirklich zu prüfen ist s15


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Re: Nach 3 Jahren... [Re: Vic] #296570
09/02/2009 22:48
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Danke fuer eure Hilfe! Versteh ich das jetzt richtig Vic- dein Schwager musste keinen Einbuergerungstest machen? Muss man das generell nicht, wenn man mit ner dt. verheiratet ist, oder liegt das auch im Ermessen des Beamten?
Wir begeben uns also in die ABH und fragen das alles den Beamten, der sich auch um die AE, bzw. NE kuemmert?
Fragen koennen wir ja mal, es wuerde halt schon vieles erleichtern. Bisher waren die hier recht komplikationslos...
Naechste Frage- mein Mann macht hier eine Ausbildung, ich bin erst seit August mit dem Studium fertig und arbeite seit September. Beide also keine Grossverdiener bzw. frisch im Geschaeft. Scheitert es von vornherein daran?
Auf jeden Fall danke fuer eure Schilderungen, hilft mir schon weiter!

Re: Nach 3 Jahren... [Re: Jule1980] #296571
09/02/2009 22:50
09/02/2009 22:50
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Original geschrieben von: Jule1980
Er bzw. du musst 60 Monate Rentennachweis nachweisen


Na das kann ja schonmal keiner von uns... Er kann ja schlecht, wenn er erst 3 Jahre hier ist und ich hab bis 2008 noch studiert

Re: Nach 3 Jahren... [Re: Jule1980] #296576
10/02/2009 03:23
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Original geschrieben von: Jule1980
ja, er kann schon die NE beantragen und er kann sich nach 3 Jahren einbürgern lassen. Er bzw. du musst 60 Monate Rentennachweis nachweisen, bestätigen, dass du dt. bist, 1000 Papiere aufbringen, mind. 250 Euro zahlen, Einbürgerungstest an der VHS machen, B1 Sprachtest nachweisen,....aber es geht....


Hi,

Das macht nach Adam Riese allerdings schon fünf Jahre... whistle

Und seit wann muß man seinen deutschen Stammbaum auseinanderklamüsern??? Steht doch in der Geburtsurkunde drin... Bei den Spätaussiedlern haben se net so'n Heckmeck gemacht...

LG, Alibaba

Last edited by AliBaba; 10/02/2009 03:23.
Re: Nach 3 Jahren... [Re: chipie] #296582
10/02/2009 07:51
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Hallo..

das mit den 60 Monaten stimmt, aber dein Mann macht eine offiziell anerkannte Berufsausbildung? Dann kann er trotzdem seine NE bekommen, denn das ist ein Ausnahmefall. Hat bei meinem Mann im letzten jahr bei seiner NE in dem Antragsformular gestanden und es gab auch keine Probleme.

Und husch.. bin ich wieder mit Maulkorb unterwegs..



Wenn nicht Meinung gegen Meinung offen gesagt wird läßt sich die bessere nicht herausfinden.

Je dis ce que je pense et je fais ce que je dis.

Re: Nach 3 Jahren... [Re: Hayati] #296585
10/02/2009 09:17
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Also mein Mann hat zwei Jahre nachdem er hier war die dtsch. Staatsangehörigkeit beantragt - bekommen hat er sich dann nachdem er drei Jahre hier war. Lag aber am Bearbeitungszeitraum.
Also mit den 60 Monaten Rentenbeiträgen war bei uns nicht so, auch brauchte er von mir keinen Stammbaum - eine Kopie der Geburtsurkunde hat gereicht. Bei ihm ging es (soviel ich mich noch erinnern kann, denn er hat das alles allein durchgezogen) zurück bis zu seinem Großvater. Ansonsten hat er noch die Geburtsturkunde unserer Tochter, die Gehaltsabrechnungen und die Bescheinigungen seines Sprachunterrichts benötigt. Wobei die Sprachkenntnisse auch noch mal vor Ort abgefragt wurden. Einen Einbürgerungstest mußte er auch nicht machen, lediglich so einen Bogen aufüllen, wie er zum dtsch Staat und seiner Verfassung steht.


das Vergleichen ist das Ende des Glücks und der Anfang der Unzufriedenheit
Re: Nach 3 Jahren... [Re: Salecha] #296589
10/02/2009 10:13
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§ 9 StAG sieht eine vereinfachte Einbürgerung für Ehegatten deutscher Staatsangehöriger vor.

Danach kann eine Einbürgerung von Ausländern, die seit zwei Jahren mit einem deutschen Staatsangehörigen verheiratet sind, soweit sie die Voraussetzungen des § 8 StAG erfüllen und eine Regelaufenthaltsdauer von drei Jahren nachweisen können, erfolgen.

Weiterhin muss der Einbürgerungsbewerber einen Nachweis darüber erbringen, dass er mindestens 24 Monate Pflichtbeiträge zur Rentenversicherung geleistet hat. Sollte dieser Nachweis nicht möglich sein, muss der deutsche Ehegatte oder Lebenspartner dann einen Nachweis darüber führen, dass er mindestens 60 Monate Pflichtbeiträge zur Rentenversicherung geleistet hat. Ein Rentenversicherungsverlauf ist bei der LVA beziehungsweise bei der BfA anzufordern.

Quelle


Seit August 2007 gibt es zudem ein paar Änderungen bei den Bedingungen für die Einbürgerung. So wird z.B. ein Sprachtest auf dem Niveau B1 gefordert und nicht wie früher A1 (es wäre zu klären, ob diese Bedingung bereits durch einen erfolgreich besuchten Integrationskurs erfüllt ist).


@Chipie
An deiner Stelle würde ich mich für alle Fragen und zu klärenden Details an die für euch zuständige Einbürgerungsbehörde wenden - bevor du hier noch mehr verwirrende Antworten bekommst.... wink


Re: Nach 3 Jahren... [Re: AliBaba] #296613
10/02/2009 13:37
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Original geschrieben von: AliBaba

Hi,

Das macht nach Adam Riese allerdings schon fünf Jahre... whistle

Und seit wann muß man seinen deutschen Stammbaum auseinanderklamüsern??? Steht doch in der Geburtsurkunde drin... Bei den Spätaussiedlern haben se net so'n Heckmeck gemacht...

LG, Alibaba



Huhu, deshalb werden ja auch die RV Nachweise des Ehepartners anerkannt.

Tja, mit dem Stammbaum wundert mich auch...der Herr meinte nur, um meine dt. Staatsangehörigkeit nachzuweisen.


Bevor ich das nehme, was ich kriegen kann,
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Re: Nach 3 Jahren... [Re: Salecha] #296615
10/02/2009 13:44
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Original geschrieben von: Salecha
Wobei die Sprachkenntnisse auch noch mal vor Ort abgefragt wurden.



echt??? Wie blöd ist das denn? Also mein Mann untzerhält sich doch schon automatisch mit dem Beamten. Daran erkennt man doch schon, dass er alles versteht und antworten kann. Mein Mann hat von der Arbeit aus ein Kommunikationstrainig gemacht, vielleicht sollte er das auch noch mit abgeben... s16


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Re: Nach 3 Jahren... [Re: Salecha] #296616
10/02/2009 13:44
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Original geschrieben von: Salecha
Einen Einbürgerungstest mußte er auch nicht machen, lediglich so einen Bogen aufüllen, wie er zum dtsch Staat und seiner Verfassung steht.



Das war bei uns für die NE...


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Re: Nach 3 Jahren... [Re: Jule1980] #296620
10/02/2009 13:53
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Musste der Mann für die NE bei euch einen unbefristeten Arbeitsvertrag vorlegen?

Mein Mann arbeitet...aber sein Vertrag ist immer nur solange gültig wie sein Visum geht...

Habe aber mal gehört es müsse ein Unbefristeter sein s18


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Re: Nach 3 Jahren... [Re: Jule1980] #296622
10/02/2009 13:55
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Antwort auf:
Das war bei uns für die NE...


die hat mein Mann ja nie beantragt, sondern eben gleich die dtsch. Staatsangehörigkeit.


das Vergleichen ist das Ende des Glücks und der Anfang der Unzufriedenheit
Re: Nach 3 Jahren... [Re: 8SuSu8] #296623
10/02/2009 13:56
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SuSu: NEIN, Vertrag meines Mannes geht nur bis Sept., damals hat er gerade erst angefangen, hat niemanden gestört. Obwohl er hat ja noch einen 400 Euro Job, der ist unbefristet, aber ich weiß gar nicht, ob er den vorgelegt hat?

Und wieviele dt. haben keinen unbefristeten AV...das kann ich mir nicht vorstellen. Ein bekannter Ägypter macht ne Ausbildung 2 jahre, der hat auch die NE bekommen

Last edited by Jule1980; 10/02/2009 14:00.

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Re: Nach 3 Jahren... [Re: Salecha] #296625
10/02/2009 13:57
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ach so Salecha, aber ich dachte der Einbürgerungstest ist seit kurzem trotzdem Pflicht?


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Re: Nach 3 Jahren... [Re: Jule1980] #296626
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Also ist es meist nur wichtig dass man keine Staatliche Hilfe bekommt?...


Wollen nach unserem Sommerurlaub das auch mal in Angriff nehmen...nervt ganz schön aller 2 Jahre 3-4 Monate auf die neue AE zu warten


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Re: Nach 3 Jahren... [Re: 8SuSu8] #296628
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also, der bekannte, macht Ausbildung und hat ein Kind und bekommt zusätzlich staatl. Hilfe...


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Re: Nach 3 Jahren... [Re: Jule1980] #296630
10/02/2009 14:03
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Mmmhh...vielleicht hilft das eigene Kind ja doch eher die NE leichter zu bekommen...


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Re: Nach 3 Jahren... [Re: 8SuSu8] #296634
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ich dachte jeder hat das Recht, nach 3 Jahren die NE zu beantragen und vor allem auch zu bekommen...je nachdem natürlich was bei diesem Fragebogen, den Salecha angesprochen hat rauskommt. Macht es auf jeden Fall, weil bei meinem Mann war es auch so, dass er Probleme mit dem Job bekam, weil seine AE ablief und der Vertrag dann natürlich nicht verlängert bzw. unbefristet wird.


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Re: Nach 3 Jahren... [Re: Jule1980] #296636
10/02/2009 14:12
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Ich meine...vielleicht schaut man bei einem eigenen Kind ja nicht auf den Rest...

In Leipzig muss zb. der Lebensunterhalt gesichert sein...was es ja nicht ist wenn ich ALG 2 oder so bekomme...deswegen ist es vielleicht egal...wenn ein eigenes Kind mit der deutschen Frau vorhanden ist


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