Also mein Mann hat zwei Jahre nachdem er hier war die dtsch. Staatsangehörigkeit beantragt - bekommen hat er sich dann nachdem er drei Jahre hier war. Lag aber am Bearbeitungszeitraum.
Also mit den 60 Monaten Rentenbeiträgen war bei uns nicht so, auch brauchte er von mir keinen Stammbaum - eine Kopie der Geburtsurkunde hat gereicht. Bei ihm ging es (soviel ich mich noch erinnern kann, denn er hat das alles allein durchgezogen) zurück bis zu seinem Großvater. Ansonsten hat er noch die Geburtsturkunde unserer Tochter, die Gehaltsabrechnungen und die Bescheinigungen seines Sprachunterrichts benötigt. Wobei die Sprachkenntnisse auch noch mal vor Ort abgefragt wurden. Einen Einbürgerungstest mußte er auch nicht machen, lediglich so einen Bogen aufüllen, wie er zum dtsch Staat und seiner Verfassung steht.


das Vergleichen ist das Ende des Glücks und der Anfang der Unzufriedenheit