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Re: Nach 3 Jahren...
[Re: chipie]
#296557
09/02/2009 21:10
09/02/2009 21:10
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Vic
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ihr könnt die NE nach den 3 Jahren versuchen zu beantragen - einige ABH-Beamten sind da aber eigen und vertrösten auf eine bestehende AE ... versuch macht klug! Einfach Termin ausmachen und fragen!!
Ein Ausländer, der 3 Jahre mit einer Deutschen verheiratet ist, kann die deutsche Staatsbürgerschaft beantragen - einfach bei entsprechender Stelle fragen gehen, welche Papiere IHR vorlegen müsst - bei meinem Schwager waren es weniger Papiere als für die NE ... nachweisen mußte er Gehalt (auch weniger als für die NE), ein Zertifikat der VHS über die Deutschkenntnisse und meine Schwester mußte einen Bogen ausfüllen, auf dem väterlicherseits die Familie beschrieben werden mußte (glaube bis 1915 zurück) - da väterlicherseits die Abstammung als deutsch bekundet wird. War alles absolut kein Drama - ging alles sehr fix. Dann ab zur Eidabnahme und schon isser Deutscher.
achso: sollte die ABH faxen machen: man kann den deutschen Pass auch mit "nur" einer AE beantragen ... er darf sich in D nur nichts zu schulden kommen lassen (Verfahren anhängend sein) - die TN machen sich untereinander gern den Kopp heiß, daß man erst ne NE haben muß
Last edited by Vic; 09/02/2009 21:15. Reason: zusatz
Mag sein, daß Stille Zufriedenheit sei; doch ich sage euch, daß gerade in der Stille Widerstand, Auflehnung und Verachtung wohnen. *Khalil Gibran*
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Re: Nach 3 Jahren...
[Re: chipie]
#296558
09/02/2009 21:13
09/02/2009 21:13
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Jule1980
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ja, er kann schon die NE beantragen und er kann sich nach 3 Jahren einbürgern lassen. Er bzw. du musst 60 Monate Rentennachweis nachweisen, bestätigen, dass du dt. bist, 1000 Papiere aufbringen, mind. 250 Euro zahlen, Einbürgerungstest an der VHS machen, B1 Sprachtest nachweisen,....aber es geht.
Wir stecken gerade mitten drin, natürlich nicht ohne Probleme, da man deinen Stammbaum bis 1950 zurückverfolgen muss und mein Papa bei Pflegeeltern groß wurde und man nicht weiß wer der Vater meines Papas war...nur das er bzw seine Eltern aus dem heutigen Tschechin kommen. Deshalb hat es sich nun schon 2 mal verzögert und das problem ist, dass man(n) alle 3 Monate eine aktuelle beglaubigte und übersetzte Geburtsurkunde benötigt. Also haben wir nun schon 2 mal eine aus TN schicken lassen und hier für 35 Euro übersetzen lassen.
Bevor ich das nehme, was ich kriegen kann, warte ich lieber darauf, bis ich das bekomme, was ich haben will!!!
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Re: Nach 3 Jahren...
[Re: Jule1980]
#296565
09/02/2009 21:27
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Vic
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Nachweise von ihr waren nicht das Problem, da gleiches Standesamt vom Bezirk wo wir geboren sind ... Kann schon sein, daß es von Bundesland zu Bundesland Unterschiede gibt - aber im großen und ganzen haben sie ja die gleichen Richtlinien ... aber jeder Beamte hat seinen Ermessensspielraum, den er ausnutzen kann und prüfen kann... In solchen Angelegenheiten quatscht meine Schwester eh jeden Beamten in Grund und Boden, daß er nicht mehr weiß, was wirklich zu prüfen ist 
Mag sein, daß Stille Zufriedenheit sei; doch ich sage euch, daß gerade in der Stille Widerstand, Auflehnung und Verachtung wohnen. *Khalil Gibran*
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Re: Nach 3 Jahren...
[Re: Jule1980]
#296576
10/02/2009 03:23
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ja, er kann schon die NE beantragen und er kann sich nach 3 Jahren einbürgern lassen. Er bzw. du musst 60 Monate Rentennachweis nachweisen, bestätigen, dass du dt. bist, 1000 Papiere aufbringen, mind. 250 Euro zahlen, Einbürgerungstest an der VHS machen, B1 Sprachtest nachweisen,....aber es geht.... Hi, Das macht nach Adam Riese allerdings schon fünf Jahre...  Und seit wann muß man seinen deutschen Stammbaum auseinanderklamüsern??? Steht doch in der Geburtsurkunde drin... Bei den Spätaussiedlern haben se net so'n Heckmeck gemacht... LG, Alibaba
Last edited by AliBaba; 10/02/2009 03:23.
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Re: Nach 3 Jahren...
[Re: AliBaba]
#296613
10/02/2009 13:37
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Hi, Das macht nach Adam Riese allerdings schon fünf Jahre...  Und seit wann muß man seinen deutschen Stammbaum auseinanderklamüsern??? Steht doch in der Geburtsurkunde drin... Bei den Spätaussiedlern haben se net so'n Heckmeck gemacht... LG, Alibaba Huhu, deshalb werden ja auch die RV Nachweise des Ehepartners anerkannt. Tja, mit dem Stammbaum wundert mich auch...der Herr meinte nur, um meine dt. Staatsangehörigkeit nachzuweisen.
Bevor ich das nehme, was ich kriegen kann, warte ich lieber darauf, bis ich das bekomme, was ich haben will!!!
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Re: Nach 3 Jahren...
[Re: 8SuSu8]
#296623
10/02/2009 13:56
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SuSu: NEIN, Vertrag meines Mannes geht nur bis Sept., damals hat er gerade erst angefangen, hat niemanden gestört. Obwohl er hat ja noch einen 400 Euro Job, der ist unbefristet, aber ich weiß gar nicht, ob er den vorgelegt hat?
Und wieviele dt. haben keinen unbefristeten AV...das kann ich mir nicht vorstellen. Ein bekannter Ägypter macht ne Ausbildung 2 jahre, der hat auch die NE bekommen
Last edited by Jule1980; 10/02/2009 14:00.
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Re: Nach 3 Jahren...
[Re: 8SuSu8]
#296634
10/02/2009 14:07
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ich dachte jeder hat das Recht, nach 3 Jahren die NE zu beantragen und vor allem auch zu bekommen...je nachdem natürlich was bei diesem Fragebogen, den Salecha angesprochen hat rauskommt. Macht es auf jeden Fall, weil bei meinem Mann war es auch so, dass er Probleme mit dem Job bekam, weil seine AE ablief und der Vertrag dann natürlich nicht verlängert bzw. unbefristet wird.
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