ja, er kann schon die NE beantragen und er kann sich nach 3 Jahren einbürgern lassen. Er bzw. du musst 60 Monate Rentennachweis nachweisen, bestätigen, dass du dt. bist, 1000 Papiere aufbringen, mind. 250 Euro zahlen, Einbürgerungstest an der VHS machen, B1 Sprachtest nachweisen,....aber es geht.
Wir stecken gerade mitten drin, natürlich nicht ohne Probleme, da man deinen Stammbaum bis 1950 zurückverfolgen muss und mein Papa bei Pflegeeltern groß wurde und man nicht weiß wer der Vater meines Papas war...nur das er bzw seine Eltern aus dem heutigen Tschechin kommen. Deshalb hat es sich nun schon 2 mal verzögert und das problem ist, dass man(n) alle 3 Monate eine aktuelle beglaubigte und übersetzte Geburtsurkunde benötigt. Also haben wir nun schon 2 mal eine aus TN schicken lassen und hier für 35 Euro übersetzen lassen.