ihr könnt die NE nach den 3 Jahren versuchen zu beantragen - einige ABH-Beamten sind da aber eigen und vertrösten auf eine bestehende AE ... versuch macht klug! Einfach Termin ausmachen und fragen!!
Ein Ausländer, der 3 Jahre mit einer Deutschen verheiratet ist, kann die deutsche Staatsbürgerschaft beantragen - einfach bei entsprechender Stelle fragen gehen, welche Papiere IHR vorlegen müsst - bei meinem Schwager waren es weniger Papiere als für die NE ... nachweisen mußte er Gehalt (auch weniger als für die NE), ein Zertifikat der VHS über die Deutschkenntnisse und meine Schwester mußte einen Bogen ausfüllen, auf dem väterlicherseits die Familie beschrieben werden mußte (glaube bis 1915 zurück) - da väterlicherseits die Abstammung als deutsch bekundet wird. War alles absolut kein Drama - ging alles sehr fix. Dann ab zur Eidabnahme und schon isser Deutscher.
achso: sollte die ABH faxen machen: man kann den deutschen Pass auch mit "nur" einer AE beantragen ... er darf sich in D nur nichts zu schulden kommen lassen (Verfahren anhängend sein) - die TN machen sich untereinander gern den Kopp heiß, daß man erst ne NE haben muß
Last edited by Vic; 09/02/2009 21:15. Reason: zusatz